Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Liebe Frau Bader, ich bin derzeit sehr verunsichert, wie wir uns ambesten verhalten sollten und hoffe dass sie mir eventuell ein wenig weiterhelfen können. Meine Elternzeit endet nach 18 Monaten Mitte Mai 2022 und ich gehe erstmal wieder Vollzeit arbeiten, nahtlos daran anschließend ist geplant, dass mein Mann in Elternzeit geht (für 4 Monate über die Partnermonate ausgezahlt als Elterngeld plus). Wir haben uns vorab viel infomiert und die Elternzeit beim Arbeitgeber meines Mannes noch nicht beantragt, dies wollten wir erst 8 Wochen vorher tun (auch wegen Kündigungsschutz). Kürzlich erhielt mein Mann die Info, dass nach Kurzarbeit, demnächst leider Kündigungen anstehen, die noch diesen Monat ausgesprochen werden könnten (ein fester Termin ist aber nicht bekannt). Mein Mann hat 3 Monate Kündigungsfrist. Meine Frage: was passiert, wenn sich mein Mann demnächst eine Kündigung erhält (bevor er die Elternzeit beantragt hat); darf er dann, wenn er im Mai schon arbeitslos wäre, überhaupt noch in Elternzeit gehen? Und wäre sein Anspruch auf Elterngeld dann verloren? Meine Sorge: einen Krippenplatz bekommen wir nicht vor August 2022 (haben uns, bevor wir unser Kind letztes Jahr zur Krippe angemeldet haben auch da viel informiert und extra alles passend um den Krippenplatz geplant...) Wenn hoffentlich alles klappt, haben zum 01. Aug 2022 einen Krippenplatz und mein Mann übernimmt die Eingewöhnung, bevor seine Elternzeit endet... Wenn mein Mann dann arbeitslos wäre, und nicht in Elternzeit gehen dürfte, könnte er die Betreuung und Eingewöhnung in den 4 Monaten ja wahrscheinlich nicht so einfach leisten, wenn er in diesem Zeitraum schon zu Bewerbungsgesprächen muss und beim Arbeitsamt vorstellig werden müsste; noch viel "blöder" (in dem Fall zumindest ;) ) wäre es, wenn es dann in dem Zeitraum tatsächlich einen Job finden würde, den er antreten müsste... Ich habe mich gefragt, ob es irgendeinen Vorteil gäbe, wenn wir die Elternzeit doch jetzt schon beantragen würden? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie uns weiterhelfen könnten. Viele liebe Grüße, Jule

von Jule6 am 20.01.2022, 20:38



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Hallo, Ihr Mann würde dann ja ArbGeld I bekommen. Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (weil er das Kind betreut), setzt das aus und dafür kann er EG erhalten. Das ArbGeld 1 läuft dann danach weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2022



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Will dein Mann erstmals EZ nehmen, wenn das Kind schon 18 Monate alt ist? Dann wird er aber kein EG mehr bekommen...?! Das gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten bzw. EG Plus, wenn man spätestens ab dem 14. Monat in EZ + EG Bezug ist.

von KielSprotte am 21.01.2022, 09:28



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

@ Kielsprotte Warum sollte der Partner kein EG+ beziehen können? Solange Jule6 bis dahin ohne Unterbrechung EG+ in Anspruch nimmt, hat der Vater selbstverständlich auch nach dem 14. Monat noch Anspruch auf EG+. Wir haben das auch gemacht (ich 7 Monate EG, dann 10 Monate EG+, mein Mann nahtlos im Anschluss 4 Monate EG+). Der Bezug darf nach den 14 Monaten zwischen den Eltern wechseln, es muss nur ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Oder verstehe ich deine Antwort falsch?

von Schlauchi am 21.01.2022, 12:12



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Danke für eure Antworten @ Kielsprotte; nach dem ursprünglichen Plan funktioniert alles so wie geplant, habe mich gut informiert und es mir direkt von der Elterngeldstelle bestätigen lassen... Das ist ja auch nicht das, was mir Sorgen macht.

von Jule6 am 21.01.2022, 14:22



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Komisch, Ich hatte eigentlich die Überschrift in die Frage "Hast du EG Plus bis dahin

von KielSprotte am 22.01.2022, 12:44



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Hallo, ja ich habe bis dahin durchgängig Elterngeld Plus. Und mein Mann hätte dann auch für 4 Monate Elterngeld Plus. Mir ging es halt am wichtigsten um die Frage ob er überhaupt noch Elternzeit nehmen darf, wenn er arbeitslos wird. Fehlendes Geld würden wir zur Not irgendwie überbrücken... Aber fehlende Betreuung wegen fehlender Elternzeit wäre halt noch viel schlimmer. Dann müsste ich einen Krippenplatz einklagen, und meistens kriegt man dann irgendwelche Plätze, die einem auch nur bedingt weiterhelfen.:( Vielleicht war dass in meinen Beitrag uneindeutig, sorry.

von Jule6 am 22.01.2022, 13:34



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

ohne arbeitgeber hat dein mann keine elternzeit. er wäre dann hausmann. wenn er vor der frist von 7 wochen anmeldet, hat er eben keinen kündigungsschutz und könnte vorher schon gekündigt werden.

von mellomania am 22.01.2022, 13:53



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

Also prinzipiell kann dein Mann Elterngeld beziehen und zu Hause bleiben, auch ohne eine Arbeitsstelle zu haben. Nennt sich dann halt nicht Elternzeit. Mein Vertrag endete damals im Mutterschutz nach der Geburt meines 1. Kindes. Ich blieb 1 Jahr zu Hause bezog EG und suchte mir dann während der Zeit einen neuen Job, bei dem ich dann nach Ende EG-Bezug anfing zu arbeiten. Mit der AfA hatte ich damals nichts zu tun, weil ich zwar arbeitslos, aber nicht offiziell arbeitssuchend war (den Job hatte ich bereits 4 Monate vor Ende "Elternzeit" sicher). Dein Mann müsste sich 3 Monate, bevor er Leistungen beziehen wollen würde, offiziell arbeitssuchend melden. Wenn die 3 Monate um sind und er dem Arbeitsmarkt tatsächlich auch wieder zur Verfügung steht sowie Leistungen bezieht, wird die AfA mit dem gängigen Prozedere beginnen (Vermittlungsvorschläge etc.). Sollte er vorher schon Bewerbungsgespräche haben, lässt sich das ja sicherlich so terminieren, dass du für 1,2 Stunden auf das Kind aufpassen kannst.

von Frau_H. am 22.01.2022, 19:43



Antwort auf: Kündigung durch ArbG kurz vor Beantragung von Elternzeit des Vaters - Folgen?

... Ich bin nochmal in mich gegangen und mir tatsächlich doch nicht ganz sicher, ob das Vermittlungsprozedere der AfA wirklich erst mit offiziellem Beginn der Arbeitslosigkeit startet oder bereits nach der 1. Meldung. Aber so oder so bleibt es dabei, dass sich Bewerbungsgespräche ja entsprechend zeitlich abstimmen lassen und er in Ruhe die Eingewöhnung machen könnte.

von Frau_H. am 22.01.2022, 20:12



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