Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachträgliche Beantragung der Elternzeit Teil 2 :)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachträgliche Beantragung der Elternzeit Teil 2 :)

JL0504

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 05.04.2018 geboren. Ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die er sich halten muss (auch gegenüber dem Arbeitgeber)? Bestände dann Kündigungsschutz?(sehr kleiner Betrieb) 3)Hätte er eventuell sogar noch Anspruch auf die 2 Monate Elterngeld? 4)Wenn ja, gelten hier die gleichen Fristen? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Frist 7 Wo 2. Ab 8 Wochen vor Beginn 3. Ja 4. Nein, da ist der Antrag bei der EG-Stelle zu stellen Liebe Grüße NB


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