Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 05.04.2018 geboren. Ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die er sich halten muss (auch gegenüber dem Arbeitgeber)? Bestände dann Kündigungsschutz?(sehr kleiner Betrieb) 3)Hätte er eventuell sogar noch Anspruch auf die 2 Monate Elterngeld? 4)Wenn ja, gelten hier die gleichen Fristen? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
von JL0504 am 05.11.2018, 15:36