Guten Morgen,
folgende Situation :
Kind ist 16 Monate alt, meine Frau ist seit Geburt in Elternzeit. Wir haben das Elterngeld auf 24 Monate gestreckt.
Nun ist meine Frage, ob ich als Vater auch noch nachträglich 2 Monate Elternzeit beantragen kann ?
Welche Auswirkungen hat das auf das Elterngeld meiner Frau ?
Danke und Gruß
von
DaSmoka
am 24.10.2018, 06:43
Antwort auf:
Nachträgliche Beantragung von Elternzeit
Hallo,
Nach dem 14. Lebensmonat können Sie Elterngeld nur noch
ohne Unterbrechungen bekommen, entweder in Form von
ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus. Falls der andere
Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich
nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in
dem Sie beide kein Elterngeld bekommen, dann können Sie
danach auch keines mehr bekommen – selbst dann nicht,
wenn Sie noch Monate übrig haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2018
Antwort auf:
Nachträgliche Beantragung von Elternzeit
Ja kannst du, deine Elternzeit hat nichts mit der Elternzeit deiner Frau zu tun.
Das Elterngeld ist dagegen etwas anders. Da das Kind bereits älter als 14 Monate ist kannst du nur noch Elterngeld Plus bekommen. Das bedeutet, dass du nur das halbe Elterngeld pro Monat bekommst (etwa 32,5 % deines Nettolohnes) - aber dafür für 4 Monate.
von
Dojii
am 24.10.2018, 07:39
Antwort auf:
Nachträgliche Beantragung von Elternzeit
Danke für die Antwort. Dann hat sich das erledigt. Davon kann ja keiner leben von 32,5% des Nettolohns. ;-(
Danke aber trotzdem !
von
DaSmoka
am 24.10.2018, 08:40
Antwort auf:
Nachträgliche Beantragung von Elternzeit
aber die Mutter könnte doch in deiner Elternzeit dann wieder arbeiten, so gleicht sich das doch aus.
floe
von
la-floe
am 24.10.2018, 08:55
Antwort auf:
Nachträgliche Beantragung von Elternzeit
Hallo!
Du darfst während des Elterngeld Plus- Bezugs aber in Teilzeit arbeiten. Da wird zwar was angerechnet, aber warum dann nicht das Geld nehmen?
von
drosera
am 24.10.2018, 10:25