Frage: Beantragung Elternzeit und Geld

Hallo, ich habe eine Frage zur Beantragung des Elterngeldes sowie Elternzeit. Erwarteter Entbindungstermin 07.12.21. Mein Mutterschutzgeld und Aufstockung durch den Arbeitgeber ist größer als das Elterngeld. Dieses sollte mir theoretisch bis 8 Wochen nach Entbindung, d.h. bis zum 31.01.22 gewährt werden. Hintergrund meiner Frage ist folgender: In der Informationsbroschüre des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur Elternzeit und Enterngeld steht, dass wenn Elternzeit zu früh beantragt wird, dieses quasi das Mutterschutzgeld überschreibt, weil man ja quasi schon in Elternzeit ist. Elternzeit soll daher erst nach Geburt = sicherer Geburtstag beantragt werden. In der Broschüre steht aber auch, dass Elternzeit und -Geld nur zum Lebensmonat des Kindes beantragt werden kann. Um das Mutterschutzgeld nicht zu gefährden, müsste ich also Elternzeit erst ab dem 3. Lebensmonat beantragen, d.h. ab dem 07.02.22. Was passiert aber dann in der Zwischenzeit von der 8. Woche und dem 3. Lebensmonat, d.h. vom 31.01.-07.02.22? Wie kann ich alles richtig beantragen, worauf muss ich achten? Vielen Dank vorab

von Wunschbaby2022 am 02.07.2021, 10:52



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Hallo, das Elterngeld kann man als Basis Elterngeld für zwölf Monate bekommen, die Monate mit Mutterschaftsgeld werden aber angerechnet. Elternzeit kann man bis zu drei Jahren nehmen, auch hier werden die Mutterschutzzeiten angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2021



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

du musst unterscheiden zwischen elternGELD und elternZEIT du hast das recht auf drei jahre elternzeit. die ersten beiden monate nach der geburt sind der mutterschutz. daher hast du wenn du es genau rechnest 2 monate weniger elternZEIT da diese vom mutterschutz überlagert werden. ElternGELD hast du anspurch auf 12 monate basis und der partner 2. die könnt ihr parallel nehmen oder hintereinander. heißt, du erhälst mutterschaftsleistungen für zwei monate und DANACH elterngeld. die ersten beiden monate sind also verbrauchte elterngeldmonate. da du 10 monate nach den 2 das elterngeld bekommst und somit auf 12 elterngeldmonate kommst.

von mellomania am 02.07.2021, 11:20



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Elternzeit und Elterngeld kannst du ja logischerweise erst nach Geburt beantragen. Du meldest innerhalb der 1. Geburt bei deinem AG Elternzeit ein. Am besten für mind. 2 Jahre. Dann beginnt deine Elternzeit mit Ende Mutterschutz Elterngeld wird in Lebensmonaten bezahlt. Also bei er 7.12.21 1. Lebensmonat 7.12.-6.1.22 2. Lebensmonat 7.01.-6.02.22. diese Monate werden logischerweise durch das Mutterschaftsgeld verrechnet. Der 3. Lebensmonat beginnt dann am 07.02... Die fehlenden Tage ab 31.01 bis 06.02 bekommst du dann Elterngeld. Das wird taggenau ausgerechnet. Da entsteht keine Lücke

von MamaausM am 02.07.2021, 11:45



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Mutterschutz und Elternzeit sind gleichgesetzt. Beantragst du für den Mutterschutz keine Elternzeit, werden diese zwei Monate trotzdem von deiner verfügbaren Elternzeit abgezogen.

von Dojii am 02.07.2021, 12:29



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Danke soweit, leider beantwortet das nicht meine Frage, da mir der Unterschied zwischen Elterngeld und -Zeit sehr wohl bewusst ist. Meine Frage ist eine Detailfrage, die auf Feinheiten abzielt und Antragsfehler. Eine grobe Angabe, wie „Mutterschutz ist 2 Monate“ ist nicht korrekt, sondern 8 Wochen. Geschweige denn davon, ob ich 2 Jahre Elternzeit nehmen sollte, stand mit keiner Frage im Raum. Ohne gemein zu klingen, aber ich bitte um Zurückhaltung. Ich würde die Frage gerne von der Expertin beantwortet bekommen. Deswegen auch die Frage im Expertenforum.

von Wunschbaby2022 am 02.07.2021, 13:11



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Naja dojii arbeitet bei einer Elterngeldstelle "mal am Rande

von MamaausM am 02.07.2021, 13:24



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

sowas kommt gar nicht gut. du bist in einem öffentlichen, kostenfreien forum. du meldest so elternzeit wie du möchtest. die ersten beiden monate nach der geburt. 8 wochen, sind verbrauchte elterngeld und elternzeit monate. du erhälst mutterschaftsleistungen. elterngeld selber steht dir, wenn du basis nimmst, bis einen tag vor dem 1 jahr zu. ab einen tag nach dem nachgeuburtlichen mutterschutz. wenn du eg plus nehmen möchtest, eben länger. zur hälfte dann. das kannst du ja wählen, wie viele eG plus monate du möchtest, oder nur basis. in der summe ändert sich aber nix. das forum hier ist kostenfrei und öffentlich. wenn du das nicht möchtest, steht es dir frei, eine kostenpflichtige beratung zu wählen.

von mellomania am 02.07.2021, 13:27



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

..

von mellomania am 02.07.2021, 13:28



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Sorry, ich bin nicht hier um mich zu streiten…. Gegen die Antwort von Dojii ist auch absolut nichts einzuwenden. Aber sie ist eben auch nicht die einzige, die geantwortet hat… Man könnte es doch einfach dabei belassen, dass ich Frau Bader gefragt habe und mir von ihr eine Antwort wünsche. Wenn ich nach einem allgemeinen Austausch gesucht hätte, hätte ich die Frage in einem normalen Forum gefragt. Es wäre doch fair, das einfach zu akzeptieren, ohne irgendwie nach zu diskutieren.

von Wunschbaby2022 am 02.07.2021, 13:35



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

du könntest es auch einfach akzeptieren, dass es hier eben so ist. wie du bei JEDER Frage sehen kannst :-) dann ignoriere es einfach. öffentlich heißt eben, dass auch andere mitlesen und ihre antworten dann so bekommen, ohne zu fragen :-)

von mellomania am 02.07.2021, 14:02



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Auch wenn du EZ ab Geburt mitteilst, den beantragen musst du da nichts, du sagst dem AG einfach das du in EZ gehst, dann kürzt das dein Mutterschaftsgeld kein bisschen. Eigentlich müsstest du die EZ 7 Wochen vor Antritt dem AG mitteilen. Da du aber als Frau auf jeden Fall ein mindestens 8 wöchiges Beschäftigungsverbot namens Mutterschutz nach der Geburt hast, musst du dem AG die EZ spätestens 1 Woche nach Geburt mitteilen sofern dein Kind pünktlich kommt. Kommt es früher, hast du länger Zeit, da die Zeit des Mutterschutzes welche du vor Geburt nicht nehmen konntest, automatisch drangehangen wirst sofern du nicht freiwillig auf den vorgeburtlichen verzichtet hast. Kommt das Kind später, bleiben immer noch mindestens 8 Wochen nach Geburt. Da Frau also sowieso nicht arbeiten darf - vom Gesetzgeber her - kann sie ab Geburt EZ einreichen. Es ändert nichts. Auch auf das EG hat das keinen Einfluss. Da Frau wie gesagt auf jeden Fall 8 Wochen daheim bleiben muss, wird ihr die Zeit beim EG IMMER angelastet. Die ersten 2 Lebensmonate werden also so oder so bei dem EG abgezogen. Selbst dann wenn du EG erst ab dem 3ten Monat beantragst. Es gibt ja auch Frauen welche kein Mutterschaftsgeld bekommen oder wo dieses geringer ist als das EG, dann wird das ausgezahlt was höher ist. Ob du also EZ und EG ab Geburt nimmst oder es umständlich taggenau ausrechnet macht unterm Strich keinen Unterschied. Außer du hast eine super penible Mitarbeiterin im Büro sitzen welche sich dann darüber auslässt das es so aber falsch mitgeteilt ist. Elternzeit darfst du übriges auch in Kalendermonaten nehmen oder wochenweise. Dir stehen halt längstens bis zu 3 Jahre zu. Also auch hier wird dein Mutterschutz von den 3 Jahren gekürzt. Elterngeld dagegen muss in Lebensmonaten genommen werden. Kommt dein Kind also wirklich am 7.12.21 zur Welt, würde ein Monat vom 7-6ten des Folgemonats gehen. Nimmst du Basis-EG, dann kommt dein letztes EG Anfang November 2022, da es im voraus bezahlt wird, dann sind die für dich möglichen 12 Monate die du längstens an Basis-EG beziehen kannst definitiv um. Wärst du Alleinerziehend, oder Härtefall, wäre es 2 Monate länger. Du kannst dann entweder ab dem 7.1.22 wieder schadlos in VZ arbeiten, oder du sagst, ich bleibe noch länger in EZ daheim, weil Platz gibt es sowieso erst im Sommer und deshalb starte ich erst wieder am 1.09.22. Sofern du dann wieder VZ arbeiten willst, sonst würde ich dir raten mindestens 2 Jahre EZ zu nehmen und dem AG mitzuteilen, das du planst ab Tag x in TZ innerhalb der EZ einzusteigen. Dann ruht dein VZ Vertrag weiterhin und du genießt, auch dann wenn du arbeitest, weiterhin Kündigungsschutz. Solange du in EZ bist, bist du auch weiterhin so krankenversichert wie du aktuell bist. Ich habe bei beiden Kindern dem AG eine Woche nach Geburt die Mitteilung gebracht. Da man eh die Geburtsurkunde einreichen muss, hatten wir dann auch genaue Daten. Hatte damals beim ersten Kind 2 Jahre EZ, wobei ich nach einem Jahr EG wieder in TZ eingestiegen bin. Beim zweiten direkt 3 Jahre EZ, hier bin ich bei dem AG nach 15 Monaten wieder in TZ eingestiegen. Da ich ungern mitten im Monat starte, habe ich dann jeweils den ersten als ersten Arbeitstag genommen. Kind 1 hat Monatesende Geburtstag, Kind am Monatsanfang. Man verliert dann zwar den Urlaubsanspruch für den Kalendermonat, aber egal.

von Felica am 02.07.2021, 16:47



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Da die Mutterschutzzeit bei der Mutter sowieso auf die Elternzeit angerechnet wird, kannst einfach ab Geburt Elternzeit anmelden. (Elterngeldbroschüre, Stand Mai 2020, Kapitel 2.3.1) Nimmt die Mutter Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit, dann werden die Zeit der Mutterschutzfrist und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum (Elterngeldbroschüre, Seite 91) Bei der Konstellation könnte es aber unter dem Aspekt Urlaubskürzung (Elterngeldbroschüre, Kapitel 2.7.1) interessant sein, 1 oder 2 Tage Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu legen. Mal ganz platt gesprochen: Meldest du für den Zeitraum zwischen Mutterschutzende und Beginn des 3. Lebensmonats keine Elternzeit an, dann musst du in dieser Zeit Vollzeit arbeiten gehen (Urlaub nehmen, freistellen lassen, Überstunden abbauen ginge natürlich auch, bringt aber alles seine eigenen Probleme mit sich...) Viele Grüße Sabine

von SumSum076 am 02.07.2021, 20:14



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Blöd nur, dass du in einem Expertenforum fragst, in dem die Expertin das öffentliche Kommentieren wünscht, denn sonst hätte sie es deaktiviert. Frau Baders Forum, Frau Baders Regeln. Deswegen bekommst du hier auch Laienantworten, ob es dir passt oder nicht. Bist ja nicht gezwungen, andere Antworten als Frau Baders zu lesen.

von Feuerschweifin am 02.07.2021, 21:03



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

:-)

von mellomania am 02.07.2021, 21:30



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Deine Konstellation ist doch keine Besonderheit, sondern der Normalfall........Muschu-Geld sind von KK und AG zusammen 100%, EG 65-67% - das ist bei jeder Frau so. Bist also kein Exot......?!

von KielSprotte am 02.07.2021, 21:38



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Ist die frage der ap dann überhaupt von einem anwalt für familienrecht zu beantworten? Würde da nicht ein anruf bei der elterngeldstelle reichen? Ich frage, weil mellomania so auf kostenpflichtige beratung pocht, weil die ap ihren hochgeschätzten senf nicht bebeifallt....

Mitglied inaktiv - 03.07.2021, 08:37



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Gute Frage @kravallie, das denke ich mir schon die ganze Zeit. Mir ist das überhaupt zu theoretisch, schießlich wäre es auch völlig im Rahmen das das Kind 2-3 Wochen früher auf die Welt kommt. Dann sind es nicht mehr 8 Wochen Muschu nach Geburt, sondern 10-11 Wochen, da ja die "verlorene" Zeit vor der Geburt hintenangehängt wird. Den einzigsten Satz den ich im AP unterschreibe ist der , dass EZ + EG erst nach der tatsächlichen Geburt eingereicht werden kann, alles andere ist -meiner Meinung nach- (z.T. falsche) Theorie, aber auf keinen Fall etwas Einzigartiges und noch nie dargewesenes.

von KielSprotte am 03.07.2021, 10:55



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Vor allem wollte die AP wissen was mit den Tagen zwischen 8 Wochen Mutterschaftsgeld und Lebensmonat geldlich gesehen ist. Und das wurde beantwortet! Nämlich das Lebensmonat 1+2 auch EG gezahlt wird. Dieses aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Und nur weil noch andere Infos folgten, wird sich aufgeregt

von MamaausM am 03.07.2021, 11:41



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Am meisten regt sich mellomaniac auf, der es mächtig auf den stock geht, dass es nicht immer alle interessiert, was sie an zusatzinfos auf der platte hat.

Mitglied inaktiv - 03.07.2021, 12:36



Antwort auf: Beantragung Elternzeit und Geld

Putzig die Antwort von Frau Bader passt gar nicht zur Frage der AP. Da waren andere Antworten hilfreicher aber nicht erwünscht

von MamaausM am 10.07.2021, 12:57



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