Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Urlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Urlaub

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe von Anfang Juni letzten Jahres bis letzte Novemberwoche gearbeitet und habe bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen wohl 12 Tage Urlaub angespart. Durch den darauffolgenden Mutterschutz sind nochmals 6 Tage hinzu gekommen. Also insgesamt 18 Tage. Die Elternzeit habe ich direkt von Anfang März an genommen und werde Anfang Juli wieder arbeiten. Wieviel Urlaubstage werden für die Elternzeit wieder abgezogen und wieviel bleibt dann genau übrig, wenn ich im Juli wieder anfange? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Emily, im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


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