Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich wollte Sie eigentlich nur mal kurz fragen, ob mein Arbeitgeber meinen 1. Arbeitstag nach der elternzeit richtig berechnet hat! Errechneter Geburtstermin war der 22.11.2013. unsere Tochter ist am 08.11.2013 gekommen! Ich habe 2 Jahre elternzeit! Mein Arbeitgeber hat jetzt berechnet, dass mein 1. Arbeitstag der 07.11.2015 ist! Ist das richtig, dass meine zwei Jahre elternzeit einen Tag vor dem 2. Geburtstag meiner Tochter endet? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, der Geburtstag. Sie können das Ende im übrigen indiv. festlegen. Liebe Grüße NB


sternenfee75

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EZ endet am 7.11, der erste Arbeitstag wäre der 8.11. der ursprüngliche ET ist nur für den Mutterschutz relevant, dieser verlängert sich nach hinten um die vor Geburt fehlenden Tage. EZ beginnt rechnerisch ab Geburt.


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