Guten Tag, die Elternzeit kann ja in bis zu 3 Teilabschnitte aufgeteilt werden. Vom 3. Geburtstag des Kindes bis zum 8 Geburtstag dürfen bis zu 24 Monate genommen werden. Wie verhält es sich wenn der zweite Elternzeitzeitraum vor dem dritten Geburtstag beginnt und über den 3 Geburtstag hinweg genommen wird. WIrd das dann auch von den 24 Monaten abgezogen? Oder zählen die 24 Monate, die vom 3 Geburtstag bis zum 8. Geburtstag genommen werden dürfen nur, wenn dies komplett in diesen Zeitraum fällt? Z.B. Geburtsdatum 14 März 2023 1. Abschnitt 14 Mai 2023 - 13 September 2023 (4 Monate Elternzeit) 2. Abschnitt 14 Januar 2026 - 13 Oktober 2026 ( 9Monate Elternzeit) Bleiben dann für den dritten Abschnitt dann trotzdem 24 Monate übrig oder nur noch 17 Monate?
von papahatfragen am 02.02.2023, 12:52