Sabsch201
Sehr geehrte Frau Bader, Sie haben mir in der Vergangenheit bereits sehr weitergeholfen, deshalb wende ich mich heute erneut an Sie. Ich habe gem. §16 Abs. 3 BEEG meine Elternzeit vorzeitig beendet, um die Schutzfristen des §3 MuSchG in Anspruch zu nehmen. Das heißt, ich befinde mich seit einigen Tagen in Mutterschutz und mit diesem Tag endete auch mein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis, welches lediglich auf die Elternzeit befristet war. Mir ist bewusst, dass zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes von Seiten des AG die letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist zugrunde gelegt werden und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse maximal 13 Euro pro Tag beträgt. Nun ist meine Frage, welche Gehaltsabrechnungen hier zum Tragen kommen. Meine aktuellen letzten drei Abrechnungen aus der Teilzeitbeschäftigung oder aber meine letzten drei Abrechnungen aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor Beginn der ersten Schutzfrist 2018?
Hallo, mit Beendigung der EZ lebt ja der VZ-Vertrag wieder auf. Also VZ-Lohn. Liebe Grüße NB
Ani123
Da Sie TZ in EZ beendet haben müssten sie, wenn sie nicht im Mutterschutz wären, VZ arbeiten. Somit bekommen sie das VZ-Gehalt. Es sollte das Gleiche sein wie beim vorherigen Kind.
mellomania
du erhälst im mutterschutz das, was du vorher hattest. wenn das vollzeit war, dann vollzeit. die quersumme aus den drei monate gilt nur, wenn du schwankendes gehalt hattest. vorher.
Andrea6
"....die quersumme aus den drei monate gilt nur, wenn du schwankendes gehalt hattest...." Bitte nicht so einen Unsinn verbreiten.
mellomania
sie hat doch damit angefangen. das gilt bei schwankendem einkommen. bitte berichtige, wenn, richtig.. es gibt menschen, die mit schichtzuschlägen etc nicht jeden monat das gleiche verdienen. auch im bv werden die drei monate vorher ran gezogen und das mittel daraus gezahlt. eben wenn das geld nicht fix immer das gleiche ist.
Andrea6
Nun, du erzählst ihr, bei schwankendem Einkommen gäbe es die Quersumme - du scheinst nicht zu wissen, was Quersumme bedeutet.
mellomania
man addiert drei monate teilt durch drei das bekommt man. entschuldige vielvielmals, dass ich das final als quersumme bezeichnet habe. es tut mir furchtbar sehr leid.
Andrea6
Du erklärst den Durchschnitt und bezeichnest diesen als Quersumme - beides hat bekanntlich nichts miteinander zu tun. Wenn dieser Hinweis also "Erbsenzählerei" ist...
Mitglied inaktiv
Andrea, vergiss es, mellos Maniac versteht es einfach nicht....
Andrea6
Du hast ja Recht.... ;-)
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