claudi195
Liebe Frau Bader, ich beziehe seit dem 18.10.2016 Elterngeld für 10 Monate bis zum 17.08.2017. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet und 2 Monate nach der Geburt auch von meinem Arbeitgeber Mutterschaftsgeld erhalten. Nun bin ich wieder schwanger und der ET ist der 15.01.2018. Da mein Arbeitgeber nicht so sehr daran interessiert ist mich für den kurzen Zeitraum vom 18.08.17 bis zum Beginn des Mutterschutzes am 04.12.17 zu beschäftigen nun folgende Frage: Wie wird mein Elterngeld für mein 2.Kind berechnet wenn ich im Zeitraum vom 21.08.17 bis zur Geburt als Kleinunternehmer arbeite? Zählt dies dann als Selbstständigkeit und der Zeitraum wird ausgeklammert und nach meinem alten Vollzeit-Angestellten-Gehalt berechnet? Gibt es hier ein Mindesteinkommen das ich durch Stellen von Rechnungen erzielen muss? Würde hier dann das Elterngeld direkt ab Geburt für 12 Monate gezahlt da ich ja keinen Arbeitgeber habe der im Mutterschutz Gehalt zahlt? Und wie ist es alternativ bei einem Minijob der ja steuerfrei ist - wie würde sich das auf die neue Berechnung auswirken? Ich hoffe Sie können mir helfen da ich bisher keine Antwort für meine Situation gefunden habe. Vielen Dank
Hallo, dann zählt das Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr Lieber Grüße NB
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