Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld bei TZ in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld bei TZ in Elternzeit

annalieschen

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Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im September 2017 auf die Welt gekommen. Ich habe für ein Jahr Basis-Elterngeld erhalten. Seit Januar 2019 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Wie ist die Berechnungsgrundlage bei einer erneuten Schwangerschaft für das Elterngeld? Eine Kollegin aus HR meinte, dass für die Berechnung für Kind 2 mein Vollzeitgehalt vor Kind 1 verwendet wird, da ich ja in TZ in Elternzeit gar nicht Vollzeit arbeiten darf und es ja sonst ein Nachteil für die Mutter ist. Ist dies so korrekt? Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Vielen Dank für eine Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist nicht korrekt. Für das Elterngeld des zweiten Kindes zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld des ersten Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein das stimmt nicht. Reine Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die Berechnung von neuem Elterngeld. Das einzige was wichtig ist ist wie lange du Elterngeld für das ältere Kind bekommen hast. Wenn noch Elterngeldmonate (in den ersten 14 Lebensmonate des alten Kindes) in die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes fallen, werden diese durch Lohnabrechnungen ersetzt, die zur Berechnung des ersten Kindes genutzt wurden. Wenn in diesen 12 Monaten aber kein Elterngeld mehr gezahlt wurde, wird auch nichts verschoben. In deinem Fall wird sich das Elterngeld bei einer neuen Schwangerschaft also aus deinem Einkommen aus Teilzeit errechnen (und dadurch entsprechend niedriger sein als beim ersten Kind).


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