Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des fortlaufenden Gehalts während Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung des fortlaufenden Gehalts während Beschäftigungsverbot

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Guten Tag Frau Bader, ich danke für die Informationen, die Sie mir anlässlich meiner letzten Frage wegen Resturlaubs und Kitabesuch des großen Kindes in Bezug aufs BV zukommen lassen konnten. Meine Tochter darf weiter in der Kita bleiben, ich konnte die Betreuungsstunden problemlos reduzieren. Sicherlich hängt die weitergehende Betreuung aber vor allem mit dem schon im letzten Sommer bis August 2009 bewilligten HH-Kitagutschein zusammen. Nun habe ich in einem Schwangerschafts-Infoheft meiner Krankenkasse (BKK), das ich vor drei Jahren erhielt, zum BV folgenden Text endeckt: >Durch ein solches Beschäftigungsverbot darf Ihnen kein finanzieller Nachteil entstehen. Selbst wenn Sie völlig mit der Arbeit aussetzen, müssen Sie den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft erhalten, inklusive aller eventuell gezahlten Zuschläge (zum Beispiel für Nachtarbeit.)< Bis einschließlich den Monat des Schwangerschaftseintritts habe ich 38,5 Stunden/Woche gearbeitet, aus organisatorischen Gründen danach auf 35 Wochenstunden reduziert. Bis zum völligen BV habe ich über drei Monate für dieses dadurch reduzierte Gehalt gearbeitet. Durch eine parallel monatlich erhaltene Gehaltserhöhung ist der Lohn insgesamt um knapp € 158 reduziert, seit ich 35 Std. arbeitete. Gilt der o.g. Text in Bezug auf die Gehaltsberechnung nun für die Zeit vor Schwangerschafts- oder vor Beschäftigungsverboteintritt? Mit freundlichen Grüßen und Danke im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie bekommen würde, wenn Sie weiter arbeiten würden Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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