Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

Hallo! Ich habe einige Fragen zu der Berechnung des Elterngeldes und zum (rechtzeitigen) Wechsel der Steuerklasse. Hintergrund ist Folgender: Als Geburtstermin unseres Kindes, ist der 31.07.2020 errechnet worden, d.h. Beginn des Mutterschutzes wäre der 19.06.2020. Aktuell befinden wir uns noch in Lohnsteuerklasse 3 (mein Mann) und 5 (ich), mir wurde nun geraten die Steuerklasse zum 01.01.2020 zu ändern/tauschen und auf einige Tage Mutterschutz zu verzichten (also bis einschließlich 30.06.) damit der Monat Juni noch in die Elterngeldberechnung mit einfließt. - Ist das tatsächlich so möglich, d.h. werden in diesem Fall die Monate Januar - Juni 2020 für die Berechnung meines Elterngeldes betrachtet und - falls ja - wann müssen wir den Antrag zu dem Wechsel der Steuerklasse spätestens einreichen damit er zum 01.01.2020 gültig ist? - Darf ich in dem Zeitraum in dem ich auf den Mutterschutz verzichte trotzdem Urlaub nehmen? - Wo und wann genau muss ich den Verzicht auf Mutterschutz einreichen? - Ist es problemlos möglich nach der Geburt bzw. nach dem Mutterschutz die Steuerklasse erneut zu ändern und stimmt es, dass es ratsam wäre die bessere Steuerklasse noch während der Zeit des Mutterschutzes zu behalten? Ich habe bereits in einigen Foren recherchiert und bei dabei immer wieder über die Regelung des § 2b Abs 1 S 2 Nr 2 Alt 2 BEEG gestoßen, allerdings bin ich nicht sicher ob bzw. inwiefern mich dieser betrifft. Für eine kurze Rückmeldung und Beantwortung meiner Fragen wäre ich daher sehr dankbar! Herzliche Grüße Meike

von Meikeli81 am 11.12.2019, 15:12



Antwort auf: Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

Hallo, das ist alles so machbar, wie von Ihnen beschrieben - auch mit dem Urlaub, wenn kein BV ausgsprochen wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2019



Antwort auf: Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

Ja, das ist möglich. Wenn du auf den Mutterschutz im Juni 2020 verzichtest, wird dein Elterngeld auf Basis der Monate Juli 2019 bis Juni 2020 berechnet. Damit hättest du 6 mal die Steuerklasse 5 und 6 mal die Steuerklasse 3. Bei Gleichstand gilt laut BEEG die "neuere" Steuerklasse, also die 3. Du darfst die Zeit dann auch mit Urlaub überbrücken, wenn du willst. Das ganze Spiel funktioniert allerdings nicht, wenn du dich zu der Zeit in einem Beschäftigungsverbot befindest. In einem BV darf man nicht auf den Mutterschutz verzichten.

von Dojii am 11.12.2019, 15:44



Antwort auf: Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

Frage bitte bei der EG-Kasse nach. Ich bin der Meinung das ist nicht mehr möglich, kann mich da aber irren.

von Felica am 11.12.2019, 20:10



Antwort auf: Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

Danke für die Antworten! @Doji Kannst du mir denn auch sagen bis wann der Antrag zum Wechsel der Steuerklasse eingereicht werden muss damit er zum 01.01. gültig ist u. ob es problemlos möglich ist nach Geburt/Mutterschutz die Steuerklasse erneut zu ändern? DANKE & Liebe Grüße

von Meikeli81 am 12.12.2019, 09:36



Antwort auf: Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

Ich bin mir da nicht sicher, ob man die Mutterschutzfrist durch Urlaub abkürzen darf. Im Gesetz steht nämlich nur diese eine Möglichkeit: "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt." § 3, Abs. 1, MuSchG Da geht es um Arbeitsleistung, nicht um Urlaub nehmen. Urlaub ist keine Arbeitsleistung.

Mitglied inaktiv - 12.12.2019, 10:36



Antwort auf: Berechnung des Elterngelds bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

@Felica: Man darf nicht mehr auf die Ausklammerung des Mutterschutzes vor Geburt verzichten, das wurde gerichtlich untersagt. Wenn der Mutterschutz in Anspruch genommen wird, muss er ausgeklammert werden. Man darf aber weiterhin noch freiwillig auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten (und dann arbeiten gehen). Wieso man keinen Urlaub nehmen dürfen sollte erschließt sich mir nicht, immerhin verbraucht man dadurch nur bereits bestehenden Urlaub und der Arbeitgeber hat keinen Schaden.

von Dojii am 12.12.2019, 11:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz - Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Krankmeldung während ALG1 - Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...