Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Elterngeldes

Frage: Berechnung des Elterngeldes

Mira36

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete am 14.09.17- mein neuer Mutterschutz begann am 18.09.17. Auf meine Recherchen, ob die Differenztage bei der Elterngeldberechnung zu finanziellen Einbußen führen, bekam ich zu der Zeit die Auskunft, dass es für die Berechnung unrelevant ist. ..was sich jedoch im Nachhinein offensichtlich als falsch rausstellte. Nun bekomme ich nämlich nur den Mindestsatz, für die Berechnung wird somit nicht das vorherige Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes zugrunde gelegt.....was für mich demzufolge erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet. Die Frauenärztin hätte den Geburtsttermin problemlos ein paar Tage nach vorne datiert, so dass der neue Mutterschutz innerhalb der Elternzeit beginnt. (Die Kleine ist ohnehin 3 Wo früher gekommen). Meine Frage- hätte ich in diesem Fall - Mutterschutz fällt in Elternzeit- Anspruch auf die Berechnung des Eterngeldes unter der Berücksichtigung meines vorherigen Gehalts gehabt? Und falls ja, besteht irgendeine Möglichkeit rückwirkend darauf Einfluss zu nehmen? Andernfalls endet der Mindestsatz des Elterngeldes nach einem Jahr nämlich bereits, was bedeuten würde, dass ich mit insgesamt 4 Kindern, darunter 2 Kleinkindern in naher Zukunft zusätzlich wieder arbeiten gehen müsste. Bin dankbar für Ihre Stellungnahme, lieben Gruß, M.Tolksdorf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt. Ohne Monate mit MG u EG. Die drei Tage dürften da nicht soviel ausmachen. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Was steht denn im Bescheid drin? Ist der September 2017 zur Einkommensermittlung herangezogen werden? Denn er hätte rausfallen müssen, weil der Mutterschutz im September 2017 begann - es sei denn, du bist Beamtin. Zudem hätte 1 Monat eigentlich keine sooo großen Auswirkungen...Nur allein, weil der neue Mutterschutz in Elternzeit fällt, wird nicht das vorherige Gehalt herangezogen. Wie weit liegen denn die Geburtsdaten deiner Kinder auseinander? Gruß Sabine


malini

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Ausschlaggebend ist, wie lange du Elternzeit hattest. Bei 3 Jahren EZ ohne Verdienst im 2. und 3. Jahr gibt es nur den Mindestsatz. Die 4 Tage Arbeit oder nicht hätten nichts ausgemacht, weil der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, nicht in die Berechnung mit eingeht. Ausschlaggebend ist nur, wann das erste Kind geboren wurde und eventueller Verdienst in der EZ.


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