DieMama2014
Hallo Frau Bader, Hier haben schon einige diese Frage gestellt, wie die Berechnung des Elterngeldes aussieht, wenn man noch in Elternzeit ist. Mir ist es aber leider immer noch nicht so klar. Ich selbst befinde mich noch in Elternzeit bis Ende 2016 und werde ab November 2015 in TZ arbeiten gehen. Für die Berechnung des neuen Elterngeldes wird dann das Gehalt aus der TZ-Arbeit zugrunde gelegt oder das Gehalt vor der ersten Elternzeit? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Diana
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Beides. Je nachdem wann das Kind kommt. Gibt es eine Lücke zwischen 1. Geb. und Einkommen, gehen diese Monate mit je 0€ in die neue Berechnung. Elterngeld bis zum 1. Geb. wird durch alten Lohn ersetzt.
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