Anna-Sophia
Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 19.03.2023 geboren, ich (und mein Mann) habe(n) für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 den Partnerschaftsbonus beantragt (also für 4 Lebensmonate) .Meinen Arbeitsvertrag habe ich für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 neu aufsetzen lassen mit durchschnittlichen 24 Stunden in der Woche. Vor dieser Zeit und nach dieser Zeit habe ich 18 Stunden pro Woche gearbeitet. Nun bat mich die Elterngeldstelle für Juni bis Oktober meine Gehalsnachweise einzusenden, mein Arbeitgeber geht jedoch immer von einem 30 Tage Monat bei der Entlohnung aus. Also auch beim Monat Juli, August und Oktober. Nun habe ich , gerade weil ich schon zuvor sehr schlechte Erfahrung mit der Elterngeldstelle gemacht habe, die sorge, dass die Elterngeldstelle somit meine durchschnittlichen gearbeiteten Stunden auf unter 24 Stunden werten. Bzw frage ich mich vielmehr, wie sie das überprüfen möchte mit lediglich der Gehaltsabrechnung. Meinen geänderten Arbeitsvertrag mit 24 Stunden pro Woche hatte ich damals bei der beantragung direkt mitgeschickt. Können Sie mir da vielleicht weiterhelfen, ob ich etwas anders hätte machen müssen? Da mein Mann zu der Zeit seine Stunden auf 25 Stunden reduziert hat, wäre es für uns sehr dramatisch, dass gezahlte Geld zurückzahlen zu müssen.
Anna-Sophia
Ergänzung: Bis zum 18.06.2024 habe ich natürlich Elterngeld und/bzw oder Elterngeldplus bezogen ohne unterbrechungen. Meine Elternzeit ist am 18.10.2024 geendet . am 19.10.24 habe ich somit meinen Vollzeitvertrag (von vor der Geburt) auf 18 Stunden abgeändert.
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