Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung der Stunden beim Partnerschaftsbonus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung der Stunden beim Partnerschaftsbonus

Anna-Sophia

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Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 19.03.2023 geboren, ich (und mein Mann) habe(n) für den Zeitraum  19.06.24 bis zum 18.10.2024 den Partnerschaftsbonus beantragt (also für 4 Lebensmonate) .Meinen Arbeitsvertrag habe ich für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 neu aufsetzen lassen mit durchschnittlichen 24 Stunden in der Woche. Vor dieser Zeit und nach dieser Zeit habe ich 18 Stunden pro Woche  gearbeitet.  Nun bat mich die Elterngeldstelle für Juni bis Oktober meine Gehalsnachweise einzusenden, mein Arbeitgeber geht jedoch immer von einem 30 Tage Monat bei der Entlohnung aus. Also auch beim Monat Juli, August und Oktober. Nun habe ich , gerade weil ich schon zuvor sehr schlechte Erfahrung mit der Elterngeldstelle gemacht habe, die sorge, dass die Elterngeldstelle somit meine durchschnittlichen gearbeiteten Stunden auf unter 24 Stunden werten. Bzw frage ich mich vielmehr, wie sie das überprüfen möchte mit lediglich der Gehaltsabrechnung.  Meinen geänderten Arbeitsvertrag mit 24 Stunden pro Woche hatte ich damals bei der beantragung direkt mitgeschickt.  Können Sie mir da vielleicht weiterhelfen, ob ich etwas anders hätte machen müssen?  Da mein Mann zu der Zeit seine Stunden auf 25 Stunden reduziert hat, wäre es für uns sehr dramatisch, dass gezahlte Geld zurückzahlen zu müssen.        


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf der Abrechnung sind die gearbeiteten Stunden doch ersichtlich. Warten Sie doch erst einmal den Bescheid ab. Liebe Grüße NB


Anna-Sophia

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Ergänzung: Bis zum 18.06.2024 habe ich natürlich Elterngeld und/bzw oder Elterngeldplus bezogen ohne unterbrechungen. Meine Elternzeit ist am 18.10.2024 geendet .  am 19.10.24 habe ich somit meinen Vollzeitvertrag (von vor der Geburt) auf 18 Stunden abgeändert. 


Dojii

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Im Zweifelsfall fordert die Elterngeldstelle einen Stundennachweis an.  Dann muss dein Arbeitgeber für jeden Tag die tatsächlich geleisteten Stunden auflisten. 


Anna-Sophia

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Hey, danke für deine Antwort, ich hoffe das bleibt mir durch meinen Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen ersparrt. Ich bin mir gerade auch nicht mehr sicher ob ich in der Zeit einen Tag aufgrund von Krankheit gefehlt habe, ich hatte auf jeden Fall 3-4 Tage Urlaub aber so wie ich das verstanden habe, zählt das ja trotzdem zur Arbeitszeit.  Weißt du vielleicht dazu noch was?    vielen Dank im Voraus  lg Anna 


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