LauraMein1
Hallo Frau Bader, ich möchte den Betreuungsunterhalt errechnen, der mir zusteht. Ich habe zwei Berechnungsmethoden gefunden und weiß nicht, welche die gängige ist. Die erste Methode ist, dass ich die Differenz errechne zwischen meinem durchschnittlichen Nettogehalt, das ich 12 Monate vor der Geburt erhalten habe und meinen jetzigen Einnahmen (z.Bsp. Mutterschutzgeld, Elterngeld) errechne. Die zweite Möglichkeit, die ich gefunden habe, ist die 3/7-Methode. Können Sie mir bitte sagen, welche Methode die richtige ist. Dankeschön. Viele Grüße
Hallo, Betreuungsunterhalt berechnet sich nach der ersten Variante und ist idR auf 3 Jahre begrenzt. Trennungsunterhalt bei Eheleuten nach der zweiten Variante. Liebe Grüße NB
Port
Bist Du verheiratet und geht es um Trennungsunterhalt? Oder hast/bekommst Du unverheiratet ein Kind und es geht um Betreuungsunterhalt? Es ist natürlich abhängig davon, inwieweit der Zahlende solvent ist.
LauraMein1
Hallo, wir waren nicht verheiratet. Der Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.400 Euro, der Unterhalt für das Kind ist dabei schon abgezogen. Ich befinde mich noch in Elternzeit und erhalte 800 Euro Elterngeld.
Mitglied inaktiv
egal wie du rechnest, würde der kv das überhaupt anerkennen? für mein laienverständnis würde die erste Methode Anwendung finden, aber ich lernte, dass ein Anwalt so etwas ausrechnet und auch verbindlich übermittelt.
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