Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Benötigt man Eröffnung einer Ferien Betreuung eine Betriebsabnahme?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Benötigt man Eröffnung einer Ferien Betreuung eine Betriebsabnahme?

Nic270377

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Guten Tag, ich bin Tagesvater nach §43. Ich möchte mich beruflich umorientieren und möchte eine Ferienbetreuung für max. 5 Plätzen, Kinder im Alter von 3 und älter, anbieten. Als Tagesvater wurden meine Räumlichkeiten vom zuständigen Jugendamt abgenommen. Jedoch gilt diese Betriebserlaubnis ja nicht für Übernachtungen sondern nur für die Tagesbetreuung. Benötige ich für mein Vorhaben eine andere Betriebserlaubnis vom Jugendamt/Ministerium und kann ich dies ausführen obwohl ich keine päd. Ausbildung habe sondern "nur" die Ausbildung zum Tagesvater? Oder gibt es andere Formen bei dem ich mein Vorhaben umsetzen kann? Über Hilfe Ihrerseits wäre ich sehr dankbar. Mfg Rädel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich kann nur sagen, dass hier in Rheinland-Pfalz für Ferienbetreuungen das Jugendamt zuständig ist. Dort würde ich in ihrem Bundesland einfach mal nachfragen. Liebe Grüße NB


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