Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin mir nicht sicher in welcher Höhe mir Arbeitslosengeld zusteht, mein Fall ist ein wenig schwierig. Am 19.09.2002 wurde mein Sohn geboren und ich begann meine 3jährige Elternzeit. Zuvor habe ich 12 Jahre Vollzeit ohne Unterbrechung gearbeitet. Am 01.04.2005 meldete meine alte Firma Insolvenz an und gründete eine Beschäftigungsgesellschaft, in die ich, für ein halbes Jahr nach Beendigung der Elternzeit am 19.09.2005 eingetreten bin. Ich bekam in den letzten Monaten 80% meines letzten Nettolohnes, Zusammengesetzt aus Kurzarbeitergeld und Zahlungen des Insolvenzverwalters. Nun zu meiner Frage. In welcher Höhe steht mir Arbeiotslosengeld zu ? Ich habe gehört, dass die 6 Monate Beschäftigungsgesellschaft nicht berücksichtigt werden dürfen, sondern nur das normale Arbeitsentgeld davor. Wird in meinem Fall das Arbeitsentgeld vor der Elternzeit zu Grunde gelegt oder müßte das Arbeitsamt das Entgeld zu Grunde legen das ich bekommen hätte, wenn ich nach der Elternzeit wieder angefangen hätte zu arbeiten. In der Zeit gab es nämlich einige Tariferhöhungen. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Liebe Grüße Claudia
Hallo, eine Rechner für Arbeitslosengeld findet man bei: http://www.arbeitsagentur.de/vam/;jsessionid=Ahk51S3hPkpt80KAvSDYO4lkZeIJfXJ3LnwWYd51W7xU2Qwh0Anq!1153815596?content=/content/supertemplates/Content.jsp&docId=41359&contentSuche=y&keyword=Arbeitslosengeld Wenn das nicht funktioniert fragen Sie doch bitte noch mal nach Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, können Sie bitte auch die Paragraphen bei Ihrer Antwort mit angeben, damit ich diese im Zweifelsfall bei der Agentur für Arbeit mit anführen kann ?? Vielen lieben Dank. LG Claudia
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