Elisabeth36
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2 Jahren arbeitsunfähig aufgrund von 2 Autounfällen. Nachdem ich nach 78 Wochen ausgesteuert wurde, erhalte ich seit sechs Monaten vorübergehend Nahtlosigkeitsarbeitslosengeld noch sechs weitere Monate. Nun ich bin ich schwanger, und meine Ärztin möchte mich wieder arbeitsfähig schreiben und sofort ein BV ausstellen, da ich sofort eins erhalten hätte wenn ich normal gearbeitet hätte. Bekomme ich den normalen Lohn vom Arbeitgeber, wie sonst im BV? Ich habe seit zwei Jahren keinen Lohn mehr erhalten, bin aber weiterhin beim Arbeitgeber angestellt und vor der Arbeitsunfähigkeit habe ich ein Jahr gearbeitet Vielen Dank .
Hallo, ein Bv können Sie nur bekommen, wenn Sie tatsächlich arbeitsfähig sind, da die AU dem Bv vorgeht. Sie müssen auch damit rechnen, dass der Ag Sie umsetzt. Liebe Grüße NB
mellomania
wann wärst du ohne arbeiten gegangen? also wann endet deine krankschreibung? mal abgesehen von der schwangerschaft?
mellomania
...
Elisabeth36
Ende Dezember
mellomania
wer sollte das ausstellen? wegen der arbeitsbedingungen? und warum erhälst du dieses nahtlosarbeitslosengeld wenn du ab dezember wieder gearbeitet hättest? du schreibst doch dass das noch ein halbes jahr laufen würde?
Elisabeth36
Das wurde auf 1 Jahr angegeben, ist immer so. Unabhängig ob man früher wieder arbeiten kann. Das wird dann geändert. Arbeite mit gefährlichen Materialien, deshalb gibt es be uns immer BV. Ich wollte doch nur wissen wie das mit dem Lohn im BV ist.
Mitglied inaktiv
Dafür musst du tatsächlich arbeitsfähig sein. Angenommen du hättest eine Fehlgeburt - was dir niemand wünscht - würdest du anschließend in der Lage sein, wieder zu arbeiten? Hat sich dein körperlicher Zustand gebessert? Zufällig gerade zum Beginn der Schwangerschaft?
Elisabeth36
Nein, ich möchte wieder arbeiten und denke dass ich noch 6-8 Wochen benötige laut Aussage der Therapeuten. Solange gehen noch die Therapien. Es war nur eine Frage, weil es mir die Ärztin vorgeschlagen hat. Sie meinte ich würde volles Gehalt bekommen, was ich vor der AU verdient habe und mit einem Baby brauchte man jeden Cent. Ich allerdings würde erst wieder ganz fit seit wollen, bevor ich wieder arbeitsfähig geschrieben werde. Und dann erst das BV, wenn ich wieder ganz gesund bin. Versteht mich hier bitte nicht falsch. Das ist der Virschlag meiner Ärztin und ich fühle mich unsicher
Mitglied inaktiv
Die Ärztin scheint sich mit den gesetzlichen Regelungen nicht auszukennen. Ein BV kann keine AU aushebeln. Solange du AU bist, darf man dir nicht Mutterschutzlohn aus einem BV zahlen. Warte also auf jeden Fall ab, bis deine Therapien durch sind und du fit bist um arbeiten zu können.
Elisabeth36
Danke, ja deswegen fühle ich mich unsicher. Ich möchte auch nichts falsch machen. Aber wenn ich dann wieder arbeitsfähig bin, bekomme ich den normalen Lohn beim BV, obwohl ich solange arbeitsunfähig war? Oder wie wird das dann berechnet?
mellomania
du bekommst das, was du ohne bv erhalten würdst. sei mir nicht böse, aber es klingt schon abgekartet. du bist über jahre arbeitsunfähig wegen unfall. aber schwanger geht? und dann arbeitsfähig schreiben mit bv vom arbeitgeber damit du ohne arbeit geld bekommst? das bv darf die ärztin nämlich nicht ausstellen. der arbeitgeber MUSS dir vor einem bv einen andren, gefährungsfreien arbeitsplatz zuweisen, den du annehmen musst! also telefondienst etc. also rechne nicht damit, daheim zu hocken und geld zu erhalten. kinder sollte man sich auch ohne bv leisten können,,das nur am rande. daher muss der arbeitgeber erstmal eine gefährdungsbeurteilung machen. und dann erst, wenn er überhaupt keine andre möglichkeit sieht, dir eine andre arbeit zu geben, UND NUR DANN. kann er ein bv ausstelln. KANN
Elisabeth36
Also mellomania wie bist denn du drauf? Du kennst mich überhaupt nicht, weißt gar nichts von mir und schreibst hier Sachen über mich! Das finde ich sehr unverschämt. Und ich habe nie geschrieben, dass ich kein Geld für ein Kind habe, dass ich zuhause sitzen möchte usw. Das Forum ist nicht dazu da, um Leute zu verurteilen, Ihnen Sachen zu unterstellen usw. Bitte antworte nicht mehr auf meine Aussagen
Sternenschnuppe
Die Gefahr liegt am Arbeitsplatz. Dann darf die Ärztin kein BV ausstellen. Das MUSS vom Arbeitgeber kommen. In der Regel wird nach so langer AU auch das sogenannte Hamburger Modell angewendet und man startet langsam in den Job. Google das mal. Dein Ansprechpartner sollte mal die Krankenkasse sein, denn die sollen dann auch den Lohn im BV dem AG ersetzten. Und genau die werden das ersteinmal anzweifeln. Die kennen ja die Geschichte aus den Akten. Daher ist es ratsam gleich von selbst mit denen zu reden. Dir kommt es ja selbst komisch vor und Du musst zugeben dass es komisch wirkt nach außen. Die Krankenkasse kann Dich da beraten und dann setzt Du Dich mit dem AG zusammen ob er was hat bei dem Du auch schwanger arbeiten kannst. Auch da nimmst Du dann gleich den Wind aus den Segeln, dass es nur um mehr Geld geht. Und dann wird sich zeigen wohin der Weg geht.
mellomania
wem ich antworte, entscheide ich. es sieht nun mal nach planung aus. wenn dir der arbeitgeber ein bv ausstellt weil du eben arbeitest, bekommst du das, was du ohne bv bekommen würdest. es stellt sich halt mir die frage, warum man dann auf einmal arbeiten kann, wenn es um ein bv geht. was machst du, wenn dir der arbeitgeber einen ersatzarbeitsplatz zuweist?
Mitglied inaktiv
Du fragst nach Lohn im BV. Die Frage kann man nicht beantworten, bevor man nicht geklärt hat, ob das BV dir rechtlich überhaupt zusteht. Deswegen die Fragen von Mellomania. Das hat nichts mit Unterstellungen zu tun, es geht einfach um die Abklärung, ob das BV überhaupt ausgestellt werden darf. Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen - kannst du diese Fragen ehrlich beantworten? 1. Ist deine Arbeitsfähigkeit dann wiederhergestellt? Falls ja: 2. Bist du bereit einen Ersatzarbeitsplatz anzunehmen und dort auch zu arbeiten? 3. Wärst du im Fall einer Fehlgeburt bereit und in der Lage deine eigentliche Tätigkeit wieder aufzunehmen? 4. Bist du zu Hause abkömmlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit? Wenn du diese Fragen alle mit Ja beantworten kannst, dann kommt das BV in Frage. Und zwar bei Gefährdungen am Arbeitplatz nur vom AG, und nur wenn keine Umsetzmöglichkeit besteht.
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