Anka15
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis 10/2016 in Elternzeit(ohne Elterngeld)und würde ab November wieder arbeiten gehen. Nun bin ich erneut Schwanger ( Ca 4. ssw) und bekomme voraussichtlich wieder Berufsverbot. Welches Gehalt wird dann angerechnet? Ich habe noch nix schriftlich mit meinem Chef vereinbart. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, das, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du deinen Vertrag ab Ende Elternzeit nicht hast ändern lassen (Bsp. von VZ auf TZ), dann besteht dieser zu den gleichen Bedingungen weiter wie vor der Schwangerschaft auch. Im Falle eines Beschäftigungsverbotes würdest du somit auch das gleiche Gehalt wie vor der Schwangerschaft bekommen. Es besteht aber auch durchaus die Möglichkeit, dass du nicht wieder ein Beschäftigungsverbot erhältst. Dann musst du selbstverständlich auch zu den gleichen Bedingungen arbeiten. Wenn das Beschäftigungsverbot mit den Tätigkeiten/Arbeitsbedingungen zusammenhing, kann dir dein Arbeitgeber durchaus andere Tätigkeiten zuweisen.
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