Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich das gleiche Elterngeld in der 2.Ss, wenn ich noch in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich das gleiche Elterngeld in der 2.Ss, wenn ich noch in der Elternzeit

JaMa16

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Hallo Frau Bader, ich bin zur zeit ein wenig überfragt... Ich bin Krankenschwester und somit direkt mit Bekanntgabe der SS ins BV gekommen. Mein Sohn ist im Mai 2016 geboren und da ich alleinerziehend bin habe ich 14 Monate Elterngeld beantragt. Bekomme also bis Juli 2017 Elterngeld. Gleiches gilt für die Elternzeit. Jetzt ist es so dass ich einen Zeitvertrag auf 100% hatte, der im Oktober 2016 auslief. Mein Festvertrag läuft über 75% somit würde ich also ab Juli (sprich nach meiner Elternzeit) auf 75% wieder arbeiten gehen. Was passiert wenn ich jetzt vor Juli wieder schwanger werden würde? Ist es richtig das es identisch wie in der ersten Ss und Geburt verläuft? Also quasi, Berufsverbot - Durchschnittsgehalt der letzten 3 gearbeiteten Monate (also quasi die letzten 3 Monate aus dem ersten BV) Elterngeld - angerechnet der letzten 12 Gehaltsabrechnungen Richtig? Ich weiß das ist echt kompliziert &584; Meine Sorge ist dass mir das Elterngeld nachher doch irgendwie auf die 75% angerechnet wird und nicht auf die 100% oder das neue BV anders berechnet wird. Vielen Dank schon mal im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie tatsächlich ein neues Beschäftigungsverbot bekommen, würden Sie 75 % bekommen, also das, was Sie ohne ein Beschäftigungsverbot erhalten würden. Ab 2017 sind die Regeln für Beschäftigungsverbote aber strenger, Sie müssen also damit rechnen, umgesetzt zu werden. Liebe Grüße NB


sterntaler82

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Du würdest im bv dein Gehalt gezahlt bekommen was sich an deinem laufenden Vertrag orientiert, also an den 75%. Den durchschnitt der letzten 12 wochen wäre nur relevant wenn du immer unterschiedlich verdienen würdest, also zum Beispiel weil du immer unterschiedliche viel arbeitest


sterntaler82

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Ob du ein bv bekommst ist auch nicht klar. Seit diesem Jahr ist das mutterscutzgesetz geändert worden.


Sternenschnuppe

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Ab wann ist das Kind denn betreut ? Kannst Du die 75% arbeiten wenn keine Schwangerschaft besteht ? Falls es ein BV gibt, dann bekommst Du das was Du vertraglich verdienen würdest.


User-1753445573

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Von wem willst du den Schwanger werden wen du allein erziehend bist? Jedes Jahr ein anderer Mann und die Solidariatsgemeinschaft soll deinen Kinderwunsch finanzieren? BV gibt es nicht automatisch und ansonsten bekommst du das Gehalt das du nach dem aktuellen Vertrag bekommen würdest.


sternenfee75

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Es gilt dann der normale Vertrag über 75%, und du solltest nicht von einem BV ausgehen, man kann auch in andere Abteilungen versetzt werden oder als Stationssekretärin eingesetzt werden, ist bei uns auch so. Von daher rechtzeitig um eine Betreuung kümmern. EG berechnet man aus den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz, also würden dann auch wieder die Monate mit den 75% gelten und je nach Termin evtl noch ein paar Monate von vor der 1. EZ


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