Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekanntgabe der Schwangerschaft zur Kenntnisnahme

Frage: Bekanntgabe der Schwangerschaft zur Kenntnisnahme

Leonie22

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Hallo, ich habe meinem AG im Januar 13 meine zweite Schwangerschaft bekannt gegeben und gleichzeitig die Elternzeit des ersten Kindes abgebrochen damit ich wieder in den Mutterschutz gehen kann. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, dass verbleibende 3. Elternzeitjahr von meinem ersten Kind zwischen das 3. und 8 Lebensjahr zu verschieben. Nun habe ich heute (Mai ´13) Post von meinem AG bekommen das er beide Sachen "zur Kenntnis" genommen hat. Was heißt das jetzt für mich? Ist mein AG damit einverstanden so wie ich es geschrieben habe oder muss ich mich wieder bei ihm melden um das noch mal schriftlich einzufordern? Was habe ich für Möglichkeiten wenn er sich weigern sollte mir den AG Anteil zum Muschu dazu zu geben? Vielen Dank für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf den Abbruch der ersten EZ haben Sie einen Anspruch, da reicht zur Kenntnis nehmen. Auf die Verlegung der EZ nicht, da würde ich dann noch mal fragen, wenn es soweit ist Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Das Schreiben reicht da er nicht zustimmen braucht, es ist lediglich zu melden, nicht zu beantragen. Alls gut :-)


SumSum076

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Ähem, wenn man Elternzeit übertragen lassen möchte, braucht man sehr wohl eine Genehmigung! Ich würde mich aber trotzdem mit dieser Antwort auf der sicheren Seite fühlen, denn der AG hat den Sachverhalt wahrgenommen und nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Die Übertragung habe ich unterschlagen. Ja, da muss er zustimmen, beim Rest nicht. Sorry :-) Zur Kenntnis genommen und nicht widersprochen gilt meines Wissens aber als angenommen.


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