sandra123456789
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben innerhalb meines befristeten Arbeitsvertrages ein 1jähriges Pflegekind aufgenommen und ich habe Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Mittlerweile ist (nach einem halben Jahr) der Arbeitsvertrag ausgelaufen. Mein Mann ist Polizeibeamter und ich habe deshalb nicht die Möglichkeit mich bei ihm mitzuversichern (Krankenversicherung ). Frage: übernimmt die Arbeitsagentur die Krankenversicherungsbeiträge (muss ich mich arbeitslos melden und ggf. die Elternzeit beenden?) oder muss ich mich freiwillig gesetzl. versichern um weiterhin in Elternzeit sein zu können? PS Da wir Pflegeld bekommen, erhalten wir kein Elterngeld! Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, mit freundlichen Grüßen, Sandra
Hallo, Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung - deshalb müssen Sie sich selber um die KK kümmern Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
ALG1 und somit beitragsfreie Krankenkasse bekommst Du nur, wenn Du auch mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst und Betreuung nachweisen kannst. Ansonsten musst Du Dich selbst versichern. Sind um die 150€
Himbeere2008
Ist dein Mann privat krankenversichert, wird sein Einkommen mit in die Berechnungs deines Beitrags, bei der gesetzlichen Krankenkasse eingerechnet. Das können durchaus mehr wie 150 Euro sein.
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