Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte mal folgende Frage: Ich bin bis zum 30.09. im Erziehungsurlaub. Da ich zum 2. Mal schwanger bin, gehe ich bereits am 15.10. wieder in den Mutterschutz. Die 2 Wochen dazwischen nehme ich urlaub, der mir wegen dem Mutterschutz zusteht. Jetzt wollte ich mal wegen der Weiterzahlung des Gehalts nachfragen. Normalerweise erhält man doch die Differenz zwischen den 13,-€ von der KK und dem Gehalt vom Arbeitgeber. Dazu zählt das Gehalt der letzten 3 kalendermonate. Ich werde aber nur vom 01.10.-15.10. (halber Monat) vom Arbeitgeber bezahlt eben weil ich vorher Erziehungsurlab hatte. Erhalte ich dann nur die Differenz auf das halbe Gehalt, oder geht die Berechnung zurück auf die Monate, in denen ich zuletzt gearbeitet habe (war Anfang 2001). Besten Dnak für eine Antwort Eva
Liebe Eva, wenn der EU zu Ende ist, wenn die Mutterschutzfristen beginnen, erhalten Sie auch den Anteil vom AG. Gruß, NB
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