Mitglied inaktiv
Wir wissen nicht genau, wie wir finanziell am günstigsten für uns alle das Elterngeld beantragen. Ich arbeite Vollzeit und mein Partner macht eine Teilzeitweiterbildung (20 Std.), die über die Agentur für Arbeit finanziert wird. Wir haben einen 3jährigen Sohn und erhalten zurzeit von der Agentur 160,- Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Geburtstermin ist der 22.07.09. Mein Mann würde 12 Monate Elterngeld ab der Geburt beantragen, weil ihm die 300,- Euro, die er erhalten würde, nicht von der Agentur für Arbeit gekürzt würden. Habe ich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Mutterschutzzeit, obwohl mein Mann das Elterngeld während seiner Teilzeitweiterbildung erhalten würde? Ich würde dann nur noch 2 Monate anteiliges Elterngeld beantragen. Ist dies so möglich und erscheint es Ihnen sinnvoll?
Hallo, sorry - das kann ich hier nicht ermitteln (Hinweise lesen). Ich kann Ihnen da nur entgeltlich helfen (nicola.bader@kanzleibader.de) Liebe Grüsse, NB
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