Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bei wem neuen Mutterschutz melden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bei wem neuen Mutterschutz melden

CJansen

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter ist im August 2017 geboren. Der Anspruch auf Elterngeld ist im August 2018 erloschen. Habe aber noch 2 Jahre Elternzeit. Seit September habe ich wieder in Teilzeit in meinem Betrieb gearbeitet. Allerdings kann mich dieser nur bis Feburar in Teilzeit beschäftigen, dann erst wieder in Vollzeit nach Beendigung meiner Elternzeit. Deshalb wollte ich mich ab Februar 2019 arbeitslos melden und mich in der Zeit natürlich nach einer neuen Teilzeitbeschäftigung umsehen. Diesem hat auch mein eigentlicher Arbeitgeber zugestimmt. Nun bin ich aber erneut schwanger. Meine Frage ist nun, bei wem muss ich den neuen Mutterschutz beantragen? Bei Arbeitsamt bzw dem möglichen neuen Arbeitgeber oder meinem Arbeitgeber, bei dem ich nach der Elternzeit wieder arbeiten werde? Erlischt oder pausiert die Elternzeit meiner ersten Tochter dann mit Beginn des neuen Mutterschutzes oder wie läuft das Ganze ab? Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1.Sie sind ja trotzdem arbeitsfähig, ich würde es beiden mitteilen, sehe aber keinen Grund, warum Sie kein Arbeitslosengeld eins (für die Teilzeit) erhalten sollten. 2. Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. 3.Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Felica

Beitrag melden

Bei deinem eigentlichen AG. Den der Vertrag ruht ja nur. Du kannst die Ez dann zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst das volle Mutterschaftsgeld. Aber nur dann. Je nachdem wie weit die jetzige Schwangerschaft ist würde ich mit dem AG sprechen ob man die Zeit zwischen Vertragsende und neuen Mutterschutz nicht doch wo überbrücken kann. Machtes für dich etwas stressfreier.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader! Ich bin in der 23. ssw. Wann soll ich bei meiner Krankenkasse Mutterschutz anmelden (oder macht das der Arbeitgeber?)? Wann muß ich spätestens zum Arbeitsamt, ich werde ab 01.08.04 arbeitslos sein (befristeter Arbeitsvertrag) und möchte nach meiner Schutzfrist (müsste zum 01.09.04 auslaufen)wieder arbeiten. Liebe Grüße Dagi

Hallo, ich bin verheiratet und im Mutterschutz. Vor dem Mutterschutz war ich bereits arbeitslos, da mein Arbeitszeitvertrag abgelaufen war. Nun meine Frage: Ist man verpflichtet sich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeitslos zu melden, oder hat man auch das Recht auf Elternzeit? Denn ich würde gerne erst nächstes Jahr wieder in die Berufswe ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Jahresvertrag endet sich während Mutterschutz. Ich möchte danach Elterngeld für weitere 10 Monate beantragen. Muss ich mich jetzt (vor Mutterschutz) beim Arbeitsamt melden, oder habe ich Zeit bis Ende des Elterngeltbezugs? Ich frage es nur wegen der 3 Monate Arbeislosigkeit-Meldungsfrist, denn ich will meinen Ansp ...

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ich befinde mich zZ in Elternzeit von meiner ersten Tochter, in meiner Elternzeit ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Jetzt bin ich erneut schwanger & werde aus meiner Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen um danach die Elternzeit für unser zweites Kind zu beginnen. Allerdings habe ich während ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...