CJansen
Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter ist im August 2017 geboren. Der Anspruch auf Elterngeld ist im August 2018 erloschen. Habe aber noch 2 Jahre Elternzeit. Seit September habe ich wieder in Teilzeit in meinem Betrieb gearbeitet. Allerdings kann mich dieser nur bis Feburar in Teilzeit beschäftigen, dann erst wieder in Vollzeit nach Beendigung meiner Elternzeit. Deshalb wollte ich mich ab Februar 2019 arbeitslos melden und mich in der Zeit natürlich nach einer neuen Teilzeitbeschäftigung umsehen. Diesem hat auch mein eigentlicher Arbeitgeber zugestimmt. Nun bin ich aber erneut schwanger. Meine Frage ist nun, bei wem muss ich den neuen Mutterschutz beantragen? Bei Arbeitsamt bzw dem möglichen neuen Arbeitgeber oder meinem Arbeitgeber, bei dem ich nach der Elternzeit wieder arbeiten werde? Erlischt oder pausiert die Elternzeit meiner ersten Tochter dann mit Beginn des neuen Mutterschutzes oder wie läuft das Ganze ab? Vielen Dank schonmal im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, 1.Sie sind ja trotzdem arbeitsfähig, ich würde es beiden mitteilen, sehe aber keinen Grund, warum Sie kein Arbeitslosengeld eins (für die Teilzeit) erhalten sollten. 2. Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. 3.Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Felica
Bei deinem eigentlichen AG. Den der Vertrag ruht ja nur. Du kannst die Ez dann zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst das volle Mutterschaftsgeld. Aber nur dann. Je nachdem wie weit die jetzige Schwangerschaft ist würde ich mit dem AG sprechen ob man die Zeit zwischen Vertragsende und neuen Mutterschutz nicht doch wo überbrücken kann. Machtes für dich etwas stressfreier.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Ich bin in der 23. ssw. Wann soll ich bei meiner Krankenkasse Mutterschutz anmelden (oder macht das der Arbeitgeber?)? Wann muß ich spätestens zum Arbeitsamt, ich werde ab 01.08.04 arbeitslos sein (befristeter Arbeitsvertrag) und möchte nach meiner Schutzfrist (müsste zum 01.09.04 auslaufen)wieder arbeiten. Liebe Grüße Dagi
Hallo, ich bin verheiratet und im Mutterschutz. Vor dem Mutterschutz war ich bereits arbeitslos, da mein Arbeitszeitvertrag abgelaufen war. Nun meine Frage: Ist man verpflichtet sich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeitslos zu melden, oder hat man auch das Recht auf Elternzeit? Denn ich würde gerne erst nächstes Jahr wieder in die Berufswe ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Jahresvertrag endet sich während Mutterschutz. Ich möchte danach Elterngeld für weitere 10 Monate beantragen. Muss ich mich jetzt (vor Mutterschutz) beim Arbeitsamt melden, oder habe ich Zeit bis Ende des Elterngeltbezugs? Ich frage es nur wegen der 3 Monate Arbeislosigkeit-Meldungsfrist, denn ich will meinen Ansp ...
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ich befinde mich zZ in Elternzeit von meiner ersten Tochter, in meiner Elternzeit ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Jetzt bin ich erneut schwanger & werde aus meiner Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen um danach die Elternzeit für unser zweites Kind zu beginnen. Allerdings habe ich während ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt