Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich bin in der 23. ssw. Wann soll ich bei meiner Krankenkasse Mutterschutz anmelden (oder macht das der Arbeitgeber?)? Wann muß ich spätestens zum Arbeitsamt, ich werde ab 01.08.04 arbeitslos sein (befristeter Arbeitsvertrag) und möchte nach meiner Schutzfrist (müsste zum 01.09.04 auslaufen)wieder arbeiten. Liebe Grüße Dagi
Hallo, den Mutterschutz müsste die Kasse (auch vom Arzt kennen). Rufen Sie doch enfach mal an u fragen! Beim AA so schnell wie möglich melden! Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Jahresvertrag endet sich während Mutterschutz. Ich möchte danach Elterngeld für weitere 10 Monate beantragen. Muss ich mich jetzt (vor Mutterschutz) beim Arbeitsamt melden, oder habe ich Zeit bis Ende des Elterngeltbezugs? Ich frage es nur wegen der 3 Monate Arbeislosigkeit-Meldungsfrist, denn ich will meinen Ansp ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter ist im August 2017 geboren. Der Anspruch auf Elterngeld ist im August 2018 erloschen. Habe aber noch 2 Jahre Elternzeit. Seit September habe ich wieder in Teilzeit in meinem Betrieb gearbeitet. Allerdings kann mich dieser nur bis Feburar in Teilzeit beschäftigen, dann erst wieder in Vollzeit nach Been ...
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ich befinde mich zZ in Elternzeit von meiner ersten Tochter, in meiner Elternzeit ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Jetzt bin ich erneut schwanger & werde aus meiner Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen um danach die Elternzeit für unser zweites Kind zu beginnen. Allerdings habe ich während ...
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Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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