Wardeck
Liebe Frau Bader, noch eine Frage. Ich war vom 28.2.12 - 14.3.12 krank geschrieben und ab 15.3.12 im Beschäftigungsverbot. Für dieses Jahr ist mein kompletter Urlaub von 26 Tagen genehmigt. Hatte im Januar zwei Tage Urlaub genommen. Somit bleiben noch 24 Tage. Besteht weiter Urlaubsanspruch während des BV oder verfällt dann der Urlaub für dieses Jahr. Kann ich den Urlaub nächstes Jahr noch geltend machen? Gilt der Urlaubsanspruch auch im Mutterschutz und Elternzeit oder muss ich dann Urlaubstage für diese Monate abziehen? Vielen Dank
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
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