beate2018
Hallo. Wir haben seit dem letzten Jahr Mai begleiteten Umgang das vom Gericht verordnet wurde. Es hat eine Weile gedauert bis meine Tochter, mittlerweile 3 1/2 mit der Mitarbeiterin alleine blieb. Was jetzt aber schon länger funktioniert. Die letzten Termine wo der Vater dazu geholt wird funktionieren dagegen überhaupt nicht. Wir hatten gestern wieder einen Termin beim Kinderschutzbund. Meine Tochter wird ängstlich und erschreckt sich jedesmal wenn sie ihn sieht. Sie ist dann mehr bei mir wie das sie sich im Spielzimmer beschäftigt wo der KV und die Betreuerin sind. Sie ist jedesmal am weinen wenn wir hin fahren und äußert auch das sie nicht hin möchte und sie Angst hat. Gestern war es so schlimm das ich sie kaum aus dem Auto bekam um hin zugehen. Sie hat nach den Terminen Albträume, braucht 2 bis 3 Tage bis sie wieder die alte ist, möchte nicht essen und zieht sich total zurück. Sie ist mir am gestrigen Termin nicht von der Seite gewichen, wollte sich weder Jacke noch Mütze ausziehen. Genauso wollte sie auch nicht mit der Betreuerin spielen was sonst nicht der Fall war, wenn der Kindsvater nicht dabei war bzw. er im Nebenraum saß. Ich habe mich bei der Betreuerin erkundigt wie lange das Kind das noch mitmachen müsste wenn sie selbst sieht das das Kind angst hätte und nur bei mir ist wenn wir dort sind. Als Antwort bekam ich nur, " wie soll sie sonst die Angst überwinden " . Sie wird nicht von der Betreuerin ermutigt sondern mit Kommentaren du musst jetzt, mach dies mach das konfrontiert. Es wird keine Rücksicht darauf genommen wie es dem Kind dabei geht oder ähnliches. Ich versuche mein möglichstes damit das funktioniert, aber ich sehe auch das meine Tochter darunter leidet. Meine Tochter ein aufgewecktes, offenes, fröhliches Kind, nach den Terminen erkenne ich sie aber nicht wieder. Wenn ich von mir aus diesen betreuten Umgang abbrechen würde, hätte es Konsequenzen für mich? Hätte es Auswirkungen auf das Sorgerecht? Meiner Meinung nach hat das nichts mit Kindeswohl zutun, oder liege ich da etwa falsch? Ich möchte mich schon im voraus bedanken.
Hallo, wer hat denn den betreuten Umgang festgelegt? Warum hat sie solche Angst? Frage ist doch, ob eine KIndeswohlgefährdung auch beim betreuten Umgang vorliegt. Wäre mglw zu bejahen zB bei einem Missbrauch, nichta ber, nur weil sie ihn lange nicht gesehen hat. Liebe Grüße NB
cube
Versteh ich nicht: der Umgang fand also zunächst nur mit der Betreuerin statt? Ohne Vater? Sinn & Zweck eines begleiteten Umgangs ist doch eigentlich, dass der Vater unter Begleitung einer Betreuerin Umgang ohne die Mutter hat. Und eben nicht, dass Kind sich erst mal an "die Tante vom Amt über 1/2 Jahr lang gewöhnen soll und dann plötzlich nochmal "Jemand" dazu kommt.
beate2018
Sie kennt ihn nicht, er hat sich von Geburt an nicht um sie gekümmert noch ansatzweise interesse gezeigt. Von einem auf dem anderen Tag wollte er sie dann sehen. Ich hatte es ihm anfangs oft genug angeboten, aber es kam nie eine Reaktion. Irgendwann habe ich es aufgegeben. Bis dann fast 2 Jahre später vom seinem Anwalt ein Brief kam und wir uns vor Gericht trafen. Der begleitete Umgang wurde vom Gericht verordnet.
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