Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu erhalten.  Ich bin Kinderpflegerin, das heißt bei meiner ersten Schwangerschaft schon hatte ich Beschäftigungsverbot. Jetzt kam mir zu Ohren, dass wenn ich schwanger bin wieder BV kriegen KÖNNTE.  Ich bin mir unsicher wollte eigentlich meine Elternzeit verlängern um dann ausklammern zu können. Solle ich nicht verlängern und kein BV bekommen, muss ich ja arbeiten gehen, müsste meine kleiner zur Oma geben und kann somit nicht ausklammern für das zweite Kind. Ist das richtig?  Mir macht die Situation richtig Stress..    Und was passiert wenn ich Elternzeit verlängere und dann nach Ablauf nicht direkt im Mutterschutz gehen, wie wird das geregelt?  Vielleicht können sie mir mögliche Szenarien aufzeigen, denn ich habe die Befürchtung kein BV zu bekommen, da ich beim ersten Kind schon in der Zeit bis zum BV Urlaub nehmen musste...     Vielen Dank & Liebe Grüße