Vieri
Hallo, ich habe bis Februar 2025 das Kindergeld für unseren 6 jährigen Sohn bekommen. Tatsächlich war die ganze Familie bis Februar in Deutschland gemeldet. Ab Februar haben sich meine Frau und mein Sohn in Deutschland abgemeldt da wir noch ein Haus in Spanien haben., wo unser Sohn auf eine internationale Schule geht. Ich pendele hin und her weil ich in Deutschland selbständig arbeite. Das Kindergeld für mich wurde im Februar aufgehoben mit der Begründung das meine Frau jetzt Anspruch auf das Kindergeld hat, weil unser Sohn bei Ihr lebt. Tatsächlich bin ich mit meiner Frau aber in Deutschland zusammenveranlagt steuerpflichtig weshalb mein Steuerberater sagt ich hätte Anspruch.Oder muß ich unseren Sohn erst wieder in Deutschland anmelden? Vielen Dank für Hilfe
Hallo, SIE haben einen Anspruch nach § 62 EStG, wenn Sie in D uneingeschränkt Steuern zahlen, IHRE FRAU nicht. Deshalb müssen Sie den Antrag stellen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ist das nicht egal, welcher Elternteil das Kindergeld überwiesen bekommt??
Vieri
tatsächlich hat meine Frau auch einen Kindergeldantrag ausgefüllt und bis heute keine Antwort erhalten. Sollte ich auf Grund der steuerlichen Situation tatsächlich ich nach wie vor berrechtigt sein müßte ich wohl auch einen Antrag stellen da ja nur 6 Monate rückwirkend gilt...oder ich mache das einfach und einer wird bewilligt, einer nicht...mich interresiert die rechtliche Lage der Situation. Aber Danke für den Denkanstoss.
Vieri
Vielen Dank Frau Bader, können Sie mir vieleicht noch sagen wieso mein Kindergeldanspruch im Februar aufgehoben wurde mit der Begründung: Für jedes Kind bekommt nur eine Person das Kindergeld (§64 As.1 ESTG) Die Mutter hat Anspruch auf das Kindergeld weil der Sohn bei Ihr wohnt.(§ 64 Abs2 Satz1 ESTG) Wie gesagt Mutter und Kind sind in Deutschland abgemeldet und leben in Spanien, Ich bin in Deutschland angemeldet und auch in Deutschland steuerpflichtig. War das falsch? Liebe Grüße
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