Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn und Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beginn und Ende der Elternzeit

Ella850

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Guten Abend Frau Bader, Ich erwarte zum 8.11.2015 ein Baby und möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Beginnt die Elternzeit mit dem Zeitpunkt der Geburt oder mit Ende des Mutterschutzes? Wann wäre mein 1. Arbeitstag nach 2 Jahren Elternzeit? Ist es der 8.11.2017, oder 8 Wochen später? Mir geht es wirlich nur um die Elternzeit zur Einreichung bei dem Arbeitgeber, nicht um das Elterngeld. Einreichen muss ich den Antrag beim AG spätestens in der Woche nach der Geburt, richtig? Mündlich mitgeteilt habe ich ihm mein Vorhaben schon. Danke und beste Grüße!! Ella850


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt u geht längstens bis zum 3. Geb. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das kommt drauf an wie du es mitteilst. Du kannst EZ ab nach dem Mutterschutz nehmen, oder sagst, Du nimmst ab Geburt als Beginn. Als Ende kannst Du frei wäheln und sagen Du willst ab dem 2ten Geburtstag wieder arbeiten, du kannst auch sagen, Du nimmst ein Datum 8 Wochen später. Ansonsten gilt, EZ läuft ab Geburt und endet spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag. Dazwischen ist, mit 7wöchiger Frist, jedes beliebige Datum frei wählbar. Es müssen keine ganzen Wochen, Monate oder Jahre sein. Kleiner Tipp, ich würde wirklich ein Datum nennen, nicht ich komme dann 2 Jahre später, das kann zu Mißverständnisen führen.


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