Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn bei einem anderen AG während Elternzeit

Frage: Beginn bei einem anderen AG während Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich befinde mich bis Aug 2010 bei meinem AG in EZ (war/ist eine 24h/Woche Stelle). Im Anstellungsvertrag steht ausdrücklich "Weitere oder andere berufliche Tätigkeiten sind außerhalb der Arbeitszeit gestattet". Nun möchte ich ggf. schnellstmöglich bei einem anderen AG anfangen. Ist dies unverzüglich möglich durch diese Klausel oder bedarf es einer Zustimmung? Diese kann ja nur innerhalb von vier Wochen verweigert werden - d.h. ausgehend von dieser Woche könnte ich beim neuen AG frühestens Aug 2009 anfangen? Ich muß dem alten AG ja die Chance geben sich zu äußern. Habe ich das richtig verstanden? Oder eben "richtig kündigen" (Kündigungszeit beträgt zwei Monate zum Quartalsende) - dann könnte ich dort erst im Oktober 2009 anfangen, obwohl ich noch Vollzeit zuhause bin?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry - ich darf hier nicht zu einzelnen individuellen Klauseln antworten. Sie können mich gerne anmailen (nicola.bader@kanzleibader.de), dann kann ich Ihnen entgeltlich antworten. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Nachtrag - neue Position bei neuem AG ist ebenfalls TZ zu 20h/Woche


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