Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befristeter Vertrag

Lena.Li

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Hallo. Mein Vertrag ist bis 15.05.20 befristet, der angesetzte Geburtstermin ist der 20.05.20. Wie verhält es sich in dem Fall mit meinem Arbeitsvertrag? Wird dieser ab der Elternzeit eingefroren? Vielen Dank schon mal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag läuft ganz normal aus. Sie bekommen das MG in Höhe von Krankengeld von der KK ab Vertragsende. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein... Der läuft ganz regulär aus.


cube

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Beachte dabei: du bist dann nicht in Elternzeit, sondern Hausfrau mit Elterngeld-Bezug. D.h. nach Ende der EG-Zeit bzw. rechtzeitig vorher solltest du dich um einen neuen Job kümmern bzw. dich bei der Agentur für Arbeit melden. Mit Ende des EG-Bezuges musst du dich sonst nämlich auf eigene Kosten krankenversichern (mal abgesehen davon, dass du auch kein Geld mehr bekommst). Für ALG musst du aber eine Kinderbetreuung nachweisen können - also rechtzeitig um alles kümmern, sonst stehst du nachher dumm da. Es sei denn, du bist verheiratet, kannst die Familienversicherung und dein Mann kann erst mal alles alleine bezahlen bis du Betreuung und Job hast.


Felica

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Welche ET, du hast keine EZ. Du hast ja gar keinen AG. Du hast erst Mutterschutz, dann ET und je nachdem wann Kind genau kommt evtl noch ein paar Tage Mutterschutz. Über das Eyg bist du darüber hinaus dann noch versichert bis dieses endet danach musst du schauen wie es weitergehen soll, vor allen wegen Krankenversicherung. Elternzeit haben nur Arbeitnehmer. Dein Vertrag endet am 15.05.20, völlig regulär und legal.


Felica

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ET = EZ im ersten Satz.


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