Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Vertrag

Frage: Befristeter Vertrag

Zahnfee007

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 10.09.2019. Geburtstermin ist Mitte August und ab Anfang Juli bin ich im Mutterschutz. Das bedeutet, mein Mutterschutz geht über das Vertragsende hinaus. Bekomme ich für diese Wochen nach Vertragsende trotzdem den vollen Betrag des Mutterschaftsgeld, obwohl ich ja zu dem Zeitpunkt eigentlich arbeitslos bin? Und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch BIS zum Mutterschutz aus.. Wird nur die Zeit bis zum Mutterschutz oder bis zum Vertragsende gezählt? Bzw. wieviele Tage habe ich Anspruch bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr? Wenn ich nur ein Jahr Elterngeld beantrage, muss ich mich ab da an arbeitslos melden bzw. ab wann? Und wenn ja, erhalte ich dann alg1 oder alg2? Ich gehe mal davon aus, dass mein Elterngeld trotzdem aus den letzten 12 Monaten berechnet wird und mir keine finanziellen Nachteile in der Elternzeit entstehen, auch wenn ich in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe? Stimmt das? Hätte ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft irgendwelche Nachteile in meinem Fall? Der Arzt hat mir dies angeboten und ich habe Angst eine falsche Entscheidung zu treffen. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie bekommen nach Beendigung des Vertrages Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld. Urlaubsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber haben Sie bis zur Beendigung des Vertrages, auch im Mutterschutz,was nicht genommen werden kann muss ausgezahlt werden. sobald sie wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das Kind also fremd betreut wird, können Sie sich arbeitssuchend melden und erhalten, wenn sie vorher die Anwartschaften erfüllt haben, also mindestens zwölf Monate gearbeitet haben, Arbeitslosengeld 1. Ein Beschäftigungsverbot wird entweder ausgesprochen, weil Gefahr für Leib und Leben besteht oder nicht. Da gibt es kein Wahlrecht und auch keine Überlegung. Liebe Grüße NB


la-floe

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moin, zum Beschäftigungsverbot: der Arzt kann dir das gar nicht anbieten. Aus welchem Grund? Sind wir hier auf einem Basar? Für BVs ist der AG zuständig und der ist gehalten, die einer Ersatztätigkeit anzubieten, die den Mutterschutzrichtlinien entspricht. Die du auch annehmen musst (und wenn es Blätter lochen ist). Erst, wenn er das nicht kann, kann ein BV ausgesprochen werden. floe


Mitglied inaktiv

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Ein BV ändert nichts am auslaufen des Vertrages.


Felica

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Reihe nach. Dann läuft dein Vertrag am 10.09.19 aus, außer der AG verlängert diesen doch noch. Mutterschutzgeld vom AG gibt es dann nur bis zum 10.09, Rest läuft dann über die KK in Höhe Krankengeld. Wird also weniger. Arbeitslos bist du nur wenn du dich entsprechend auch beim Amt als solches meldest, ansonsten bist du ab dem Zeitpunkt wo der Vertrag endet Hausfrau. Urlaubsanspruch bis Ende des Vertrages, muss der AG dann auszahlen wenn der Vertrag endet außer du kannst ihn bis dahin nehmen. Lass es dir beim Personalbüro ausrechnen. Müssen die ja eh machen. Elterngeld bekommst du wie jeder andere auch, nach den 12 Monaten Einkommen vorher. Solange du EG bekommst, wärst du auch weiterhin krankenversichert. was danach kommt hängt von deinem weiteren Vorgehen ab. da du keine EZ hast mangels AG, bist du darüber dann mit Ende des EG nicht weiter versichert. heißt entweder muss du dich dann über deinen mann krankenversichern wie andere Hausfrauen auch, oder selbst versichern oder wenn du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst kannst du dich auch beim Amt arbeitslos melden. heißt aber das du eine funktionierende Kinderbetreuung nachweisen musst. Hast du die, hast du in dem Umfang in dem du arbeiten kannst und willst, Anspruch auf ALG1, wenn Anwärterschaft usw erfüllt. Ansonsten bliebe evtl Hartz4, dafür müsst ihr aber euch komplett nackt machen und nachweisen das ihr entsprechenden Bedarf habt. In den allermeisten Gemeinden wird man dir dann nahelegen dich um Arbeit zu bemühen, mindestens in TZ, da du einen Anspruch auf Kinderbetreuung hast. Beschäftigungsverbot hängt davon ab wer das ausstellt. Stellt es der Arzt aus und liegt der verdacht nahe das es ein Gefälligkeits-BV ist, kannst du richtig ärger mit KK und AG bekommen. ist deine Arbeit mit dem Mutterschutz nicht vereinbar, muss es so oder so der AG ausstellen. Ist es medizinisch begründet, kann es der Arzt ausstellen sofern du sonst arbeitsfähig wärst. Sonst wie gesagt kann es Ärger geben. Sonst keine Nachteile weil Vertragsende erst nach Mutterschutzbeginn.


Zahnfee007

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Vielen Dank, Felica, für die Antworten! Dann wäre es ggf. sinnvoll das Elterngeld auf zwei Jahre aufzuteilen, wenn ich nach 1 Jahr nicht sofort wieder arbeiten möchte? Aufteilen ist doch auch ohne EZ möglich oder? Ich bin nicht verheiratet aber mein Freund verdient ganz ok. Und La-floe, nein ich denke nicht dass es ein Bazar ist! Ich arbeite sehr gewissenhaft und war mein ganzes Leben auch noch nie arbeitslos oder versuche mich sonst wo zu drücken. Falls es dich beruhigt. Mir geht es seit einigen Monaten extrem schlecht, bin aber trotzdem immer in die Arbeit, die mich seit geraumer Zeit immer mehr belastet und auch generell sehr stressig ist.. Ich würde gerne weiter arbeiten, werde dem Druck seit ich schwanger bin, aber nicht mehr gerecht. Habe noch dazu die letzten 4 Monate eine Vollzeitkrat "nebenher" verteten und meinem AG ist es ******-egal wie es mir geht. Hatte jetzt seitdem zweimal einen Art Nervenzusammenbruch, sperr mich teilweise heulend auf dem Klo in der Arbeit ein sodass es niemand mitbekommt und hab seit 4 Wochen durchgehend Kopfweh (weshalb ich auch beim Arzt war). Der meint, dass die Gesundheit meines Babys ernsthaft in Gefahr ist, wenn das so weitergeht und hat mich jetzt erstmal für 2 Wochen krank geschrieben, in denen ich mich erholen soll und darüber nachdenken soll wie es weitergehen kann..er meinte aber dass er ein Berufsverbot evtl für das Beste hält. Seitdem sind meine Kopfschmerzen jedenfalls verschwunden.


Mitglied inaktiv

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Das was du an gesundheitlichen Beschwerden beschreibst, schadet dem Kind auf jeden Fall. Das ist typisch für nicht zu bewältigenden Stress, sehr wahrscheinlich verbunden mit fehlender Abgrenzungsfähigkeit. Da hat der Arzt richtig entschieden: 2 Wochen AU mit anschließendem BV. Bevor du die nächste Arbeitsstelle beginnst, solltest du an deiner Abgrenzungfähigkeit arbeiten. Sonst wiederholt sich das immer wieder.


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