loonamama
hallo frau ra bader, ich habe ein dringendes anliegen, habe von meiner arbeit ein schreiben bekommen dass mein vertrag nicht verlängert wird. nun zu meiner frager, der vertrag endet am 23.10. 12 der mutterschutz beginnt am 08.09. also würde ich die ersten sechs wochen vor der geburt fast mein nettogehalt von kk und ag bekommen. was ist die 8wochen danach, die dame von der krankenkasse meinte ich würde von der kk aufgrund von meinem letzten lohn einen pauschalbetrag von 1000euro bekommen was heißt mir fehlen 250 pro monat für diese 8 wochen. ich bin allein erziehend. ich weiß nun gar nicht wie ich das überbrücken soll. wissen sie ob diese aussage stimmt!? oder ob ich wie die 6 wochen davor fast den nettolohn bekomme? noch eine weitere frage nach der elternzeit müsste ich reintheoretisch wenn ich mich um mein kind kümmern möchte hartz vier beantragen. wissen sie wie es da genau ist weil zwecks besitz wenn man ein finanziertes auto hat, wo einem noch so gut wie gar nichts gehört? und wegen der wohnungsgröße wenn die wohnung größer ist als die cm2 anzahl für den landkreis? wird so eine wohnung gleich abgelehnt oder kann man sich da einigen den rest selbst zu zahlen? das waren jetzt einige fragen vielen lieben dank an sie. lg
Hallo, wenn der Vertrag in der Mutterschutzfrist endet, bekommt man auch den Anteil des AG von der KK-komplett. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Soweit ich weiß bekommt man dann Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes. Und dann bekommst Du ja alleinerziehend auch bis zum 14. Monat des Kindes Elterngeld. Dazu Kindereld und Unterhalt fürs Kind. Wenn er leistungsfähig ist bekommst Du von ihm auch 3 Jahre lang Unterhalt. Sollte das alles nicht reichen kann man noch Wohngeld beantragen.
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