Mitglied inaktiv
hallo frau Bader, und zwar geht es um folgendes.mein errechneter ET ist der 08.11.2007. Mein derzeitiger arbeitsvertrag ist befristet und zwar bis zum 31.08.2007. Muss ich mich arbeitslos melden? Oder nicht, weil ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe? und daher kein AG bekomme würde? vielen Dank für die Antwort. LG Julia
Hallo, Sie können/ müssen Sich, am besten schnellstens, beim A melden und bekommen Leistungen bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt. Liebe GRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wieso stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Schwangerschaft ist keine Krankheit!
Mitglied inaktiv
Hallöle.... bis zur Geburt des Kindes könntest Du ja noch arbeiten... (Ob Dich jemand nimmt ist die 2. Frage)... auf jeden Fall stehst Du dem Arbeitsmarkt ja dann zu Verfügung und wärest auch Krankenversichert .... Nach der GEburt gäbe es Nur ALG, wenn man tatsächlich arbeiten könnte (Eltern oder Parnter paßt auf das Kind auf)... LG Peeka, die noch eine schöne Kugelzeit wünscht
Mitglied inaktiv
danke für die antwort, aber das hättest ja auch bisschen anders sagen können. das schwangerschaft keine krankheit ist, ist mir auch klar!ich stehe dem arbeitsmarkt bis 6 wochen vor der geburt zur "verfügung".
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