Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

befristeter vertrag bis geburt des babys

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: befristeter vertrag bis geburt des babys

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo frau Bader, und zwar geht es um folgendes.mein errechneter ET ist der 08.11.2007. Mein derzeitiger arbeitsvertrag ist befristet und zwar bis zum 31.08.2007. Muss ich mich arbeitslos melden? Oder nicht, weil ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe? und daher kein AG bekomme würde? vielen Dank für die Antwort. LG Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können/ müssen Sich, am besten schnellstens, beim A melden und bekommen Leistungen bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt. Liebe GRüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wieso stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Schwangerschaft ist keine Krankheit!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallöle.... bis zur Geburt des Kindes könntest Du ja noch arbeiten... (Ob Dich jemand nimmt ist die 2. Frage)... auf jeden Fall stehst Du dem Arbeitsmarkt ja dann zu Verfügung und wärest auch Krankenversichert .... Nach der GEburt gäbe es Nur ALG, wenn man tatsächlich arbeiten könnte (Eltern oder Parnter paßt auf das Kind auf)... LG Peeka, die noch eine schöne Kugelzeit wünscht


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

danke für die antwort, aber das hättest ja auch bisschen anders sagen können. das schwangerschaft keine krankheit ist, ist mir auch klar!ich stehe dem arbeitsmarkt bis 6 wochen vor der geburt zur "verfügung".


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist jetzt im Mutterschutz vor der Geburt ausgelaufen (31.10.2014, ET 04.12.2014). Die 8 Wochen nach der Entbindung bekomme ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, aber wie sieht es mit Elterngeld im Anschluss aus? Ich würde gerne 12 Monate Elternzeit nehmen. Bekomme ich dann nur den Sockelbetrag von 300 ...

Hallo Frau Bader, Rein informativ, wir versuchen grade unser zweites kind zu bekommen. Was steht mir finanziell zu, wenn ich schwanger wäre, was ich denke. Ich. Arbeite befristet in teilzeit, verdiene monatlich 650 euro und mein vertrag endet am 31.12. , also monate vor der entbindung? Mein vertrag würde schwanger nicht verlängert werden. Bekom ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich lebe und arbeite seit 7 Jahren in der Schweiz, stamme gebürtig aus Deutschland und bin in der 6SSW. Mein Partner und Familie leben in Deutschland. Ich möchte für die Geburt und Mutterschaftsurlaub gern zurück nach Deutschland ziehen, um bei Entbindung und danach nicht alleine in der Schweiz zu sitzen. Ich würde weit ...

Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...

Hallo, haben Sie Erfahrung mit dem Streitwerten bei Klagen wegen Mängeln in der Selbstbestimmungsaufklärung bei der Geburt? Mein Sohn wurde per Kaiserschnitt geboren. Ich bin selbst Medizinjuristin, aber nicht als Anwältin tätig und mein Referendariat ist schon ein paar Jahre her. Ich überlege zu Klagen, weil man mir verschiedene weniger invasi ...

Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen  hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider  nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen  Altvertag habe und mein Kind ...