Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

befristeter AV-Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: befristeter AV-Schwanger

weigel

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Hallo Frau Bader, sie haben mir vor kurzen schon mal so nett geholfen, jetzt muss ich Sie noch einmal was fragen. Bin befristet als Elternzeitvertretung angestellt. Meinen neuen Vertrag habe ich gestern, wirksam ab 09.03.2013 , bis 31.01.2014 unterschrieben. Meine Schwangerschaft (11. SSW) habe ich dabei bis jetzt geheimgehalten. Nun habe ich gelesen, das es neue Urteile gäbe, wobei der AG meinen Vertrag anfechten kann, wegen arglistiger Täuschung und Verschweigens meiner Schwangerschaft. Wollte es meinen AG in ca. 2-3 Wochen mitteilen. Kann mir arbeitsrechtlich wirklich nichts passieren? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter in Elternzeit mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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hallo hast du die ss schon vom gyn bestätigen lassen, dort bekommt man doch eine bescheinigung wann die ss festgestellt wurde, bzw. steht es im mutterpass, ob sie es anfechten können kann ich dir nicht sagen. aber viele frauen warten ja erstmal die 12 wochen ab ob alles gut geht, insofern die abeit die ss nicht gefährdet!


weigel

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Hallo, als vom Frauenarzt wurde sie schon in der 7. SSW bestätigt. Die Gesundheit meines Kindes geht mir da schon vor. Aber laut Recherche hat der Arbeitgeber nicht das Recht, meinen Mutterpass einsehen zu wollen. Die können gern ne Bescheinigung bekommen, wann der Termin ist und ab wann MS besteht.


CKEL0410

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ich weiss nicht ob sie auf grundlage des termins der ss feststellung gegen dich vorgehen können, aber von dem neuen urteil habe ich selber noch nichts gehört. ich schätze mal das der vertrag weiter bestand hat und er dann einfach ausläuft.


Sternenschnuppe

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Du hast nichts zu befürchten. In der Firma meines Mannes hat neulich eine angefangen, die schwups nach Vertragsunterzeichnung im 8. Monat war. Man hat nix gesehen. DAS fand ich dann schon krass, denn sie lies sich sofort krankschreiben nach Einstellung, dann Mutterschutz und Elternzeit.


weigel

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Hallo, es ist einfach blöd gelaufen, und ich muss jetzt das beste für meine Familie draus machen. Ich hätte es auch lieber, es wäre anders gelaufen. Die Schwangerschaft war nicht geplant, zumal es ein gut bezahlter Job ist. Ich werde das beste daraus machen, meine Arbeit ordentlich machen bis ich in Mutterschutz gehe und mich auf mein Kind freuen.


Sternenschnuppe

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Warum denn auch nicht, kannst ja vorerst ganz normal arbeiten. Dein Vertrag ist eh befristet, dann muss er sich eben schon vorher um Ersatz bemühen. Nun geniess mal Deine Schwangerschaft und den neuen Job, passieren kann Dir absolut gar nix !


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