Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristerer Arbeitsvertrag

Frage: Befristerer Arbeitsvertrag

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Okt. 1998 bei einem Verband in Berlin beschäftigt, der im Feb. 2002 aus betrieblichen Gründen mehrere Sekretärinnen entlassen hat, u.a. auch mich. Mein direkter Chef hat mir - durch eine unserer GmbHs - einen befristeten Arbeitsvertrag ab.1.3. bis 31.12.2002 angeboten mit 4 Wochen Kündigungsfrist von beiden Seiten, den ich angenommen habe. Mein Mann ist bei der Bundeswehr und hat mittlerweile seine Versetzung erhalten, er wird ab Ende Juli für 1 Jahr nach Köln und danach für 1 Jahr nach Hamburg gehen. Ich wollte Ende Sept. nachkommen und mir einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma suchen. Nun bin ich in der 6. Woche schwanger und habe keine Ahnung, welche Möglichkeiten ich jetzt habe. Ich weiß, dass mir der AG nun nicht mehr kündigen kann bis Ablauf des befr.Vertrages. Wenn ich kündige, bin ich doch aber beim Arbeitsamt gesperrt, oder? Da es unser 1. Kind ist, möchte ich möglichst vor Sept. noch zu meinem Mann ziehen, da wir uns auch 2 Wohnungen nur kurzfristig leisten können. Sich irgendwo im 6. Monat zu bewerben kann ich sicher streichen, bleibt wohl nur sich arbeitslos melden, aber da ich dem Arbeitsmarkt dann eigentlich für das 1. Jahr bzw. sicher nicht vor unserem Umzug nach HH zur Verfügung stehen will, was bleibt übrig ...???? Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar! Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Michaela, Sie haben die Probleme schon richtig erkannt. Entweder Sie kündigen (Sperre kann hier entfallen, da Sie die eheliche Gemeinschaft erhalten wollen) und gelten als arbeitslos, oder bleiben bis zum Ende des Vertrages dort. Wenn das Kind da ist, werden Sie Probleme haben, als arbeitslos anerkannt zu werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Gruß, NB


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