Malou85
Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch in Elternzeit bis Mitte 2022, werde aber ab März 2021 wieder in Teilzeit im Rahmen der Elternzeit arbeiten. Man hat mir eine Leitungsstelle angeboten. Das war im Oktober 2020 und ich habe auch zugesagt. Ca. 2 Monate nach meiner Zusage bin ich schwanger geworden (ungeplant) und werde bei Rückkehr in die neue Leitungsstelle bereits Mitte des fünften Monats sein. Bis zum erneuten Mutterschutz ist also nicht viel Zeit. Daher meine Fragen: 1) Kann mir der AG verwähren, dann überhaupt die paar Monate in TZ im Rahmen der ersten Elternzeit zu arbeiten? (Ich bin schon 8 Jahre im Unternehmen, aber wir sind nur 8 Mitarbeiter auf GmbH Ebene, im Mutterkonzern sind es VIEL mehr Mitarbeiter) 2) Habe ich dennoch auch nach der erneuten Schwangerschaft und Elternzeit ein Anspruch auf eine Leitungsfunktion? Falls es wichtig ist: ich habe keinen neuen Vertrag o.ä. bekommen, es wurde aber intern kommuniziert. Vielen Dank und Gruß Malou
Hallo, 1. Nein, schön ist es aber, wenn Sie das schriftlich haben 2. Das kommt auf den Vertrag an Liebe Grüße NB
mellomania
hast du irgendwas schriftlich? es muss ja vereinbart sein, wieviel du mehr verdienst.
Malou85
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Zu 2) ich habe seit 8 Jahren nur diesen ursprünglichen Arbeitsvertrag trotz wechsender Aufgaben und Titel. Heißt es, das Announcement, dass ich ab März diese Aufgabe übernehme, reicht nicht aus als Anrecht auf eine Leitungsstelle?
mellomania
wenn du nicht nachweisen kannst, dass das vereinbart war könnte es schwierig werden falls der AG sagt nö.
Malou85
Wenn es intern schriftlich kommuniziert wäre, könnte ich es doch nachweisen, oder?
cube
Ja, wenn du Mails oder Memos hast, in denen es bereits intern kommuniziert wurde, reicht das als Nachweis. Ansonsten hast du da schnell schlechte Karten etwas nachzuweisen wenn Chef sagt "nenene, so richtig fest gemacht haben wir das gar nicht".
Malou85
Vielen Dank, Cube. Da bist du sicher, dass Mails oder Memos ausreichen? Das wäre großartig :)
KielSprotte
Zu 2) Wenn ich es richtig verstehe, geht es hier ja erst einmal um eine TZ-Stelle innerhalb der lfd. EZ. Wenn du was schriftliches hast, gut. ABER nach der neuen EZ tritt dein alter Vertrag von vor der ersten EZ wieder in Kraft (ich vermute VZ ohne Leitungsfunktion), das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Malou85
Ja, stimmt, da ist was dran. Danke für den Hinweis! Wenn ich aber jetzt die EZ beenden würde und einen neuen Vertrag mit Leitungsfunktion, aber in TZ unterschreibe, verliere ich mein Anrecht auf eine Vollzeitstelle. Würde dann auch das komplette neue Elterngeld auf Basis von dem Teilzeitgehalt gezahlt? Also wären nicht mehr die letzten 12 Monate relevant, sondern die neue Vertragslage?
Mitglied inaktiv
Dein neues Elterngeld bemisst sich auf die 12 Monate vor neuen Mutterschutz!!! Grundsätzlich. Du darfst nur den Vertrag für die Zeit innerhalb der EZ unterschreiben. Für nach der EZ gilt zunächst dein alter Vollzeit Vertrag.
cube
Ja. Tatsächlich kann ein Vertrag auch nur mündlich zustande kommen - was aber eben oft schwer zu beweisen ist ohne Zeugen. Ich hab es daher bei egal was immer so gemacht (ob mit Kunden oder Chefs oder sonst wem), dass ich sozusagen eine Gesprächsnotiz per Mail an denjenigen geschickt habe nach dem Motto "wie am xx mit ihnen vereinbart blablabla. Kommt dann keine Veto, hab ich sogar nochmal alles hübsch zusammen getragen für den
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