Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir während meines EU (3 Jahre) eine Beförderung angeboten, die ich zunächst in Teilzeit ausüben soll. Hierfür müßte ich jedoch einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Hier meine Fragen: - Verliere ich hierdurch meinen Kündigungsschutz? - Handelt es sich bei einer Teilzeitarbeit im EU um einen Unterarbeitsvertrag, der wieder gekündigt werden kann (z.B. wenn ich feststelle, daß ich Job und Kind nicht unter einen Hut bekomme) ohne meinen eigentlichen Arbeitsvertrag kündigen zu müssen? - Gibt es aus Ihrer Sicht etwas, was ich beachten sollte, wenn ich für den neuen Job verhandle? Vielen Dank für Ihre Hilfe & Gruß Birgit
Liebe Birgit, es kommt alleine darauf an, wie Sie den neuen Vertrag ausgestalten, zulässig ist alles. Deshalb sollten Sie beachten, evtl. eine Befristung für den EU mit aufzunehmen, wenn Sie danach wieder Ganztags arbeiten wollen. Gruß, NB
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