Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau RAin Bader, ich wollte nach Beendigung der Elternzeit bei meinem alten AG meine Arbeitszeit reduzieren (sprich von 8 Studen täglich auf 4 Stunden täglich). Einen Antrag habe ich fristgerecht eingereicht. Gestern erhielt ich nun ein Schreiben in dem steht: "Die derzeitige Personal- und Organisationsstruktur, die arbeitsprozessualen Erfordernisse sowie die beschränkten räumlichen Kapazitäten lassen bis auf Weiteres leider keine Teilzeitstelle in dem von Ihnen gewünschten Zeitrahmen zu." Unsere Firma hat ca. 100 Angestellte (darunter viele Teilzeitkräfte). Eingestellt wurde ich im Jahre 1991. Ist es richtig, dass ich keinen Anspruch auf die von mir genannte Teilzeitarbeit habe? Und wenn ja: wie kann ich eine Sperre beim Arbeitsamt entgehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Monica
Hallo, der AG muss darlegen, dass er es betrieblcih nicht einrichten kann. Wieso Sperre? Gesperrt ist man, wenn man kündigt. Schauen Sie doch ma, ob Sie im EU woanders eine TZ-Stelle bekommen (die der AG genehmigen muss). Gruß, NB
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