Bambi1983
Guten Abend Frau Bader! Frage steht eigentlich schon im Betreff! Kann ich es in einem Schreiben formulieren? Oder 2 separate Schreiben aufsetzen? Gibt es irgendwo ein Vordruck? Mein neuer Mutterschutz fängt am 23.6 an. Entbindungstermin ist der 04.08.2015 Vielen Dank schon mal im voraus.
Hallo, dazu gibnt es keinen Vordruck, man kann es in ein Schreiben packen, wichtig ist, ein konkretes Enddatum der neuen EZ zu nennnen. Der AG hat kein Mitspracherecht und kann auch nicht die ZAhlung des MG-Anteiles ablehnen Liebe Grüße NB
Bambi1983
Was ich noch vergessen habe! ! Kann mein AG mir den Arbeiteranteil des Mutterschaftsgeld verweigern? Muss ich dies im Schreiben erwähnen? Zahlt er es aus eigener Tasche, oder erstattet es ihm die KK wieder? Lg
Sternenschnuppe
Du musst nix beantragen, nur melden. Hiermit teile ich mit, dass ich meine Elternzeit am 22.06. beende, da mein Mutterschutz am 23.06. beginnt. Bescheinigung liegt bei / folgt. Zettel vom FA dazu. Der AG bekommt es von der Krankenkasse wieder, Umlage 2.
Bambi1983
Vielen lieben Dank
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