Sehr geehrte Frau Bader,
mein erstes Kind wurde am 16.04.2018 geboren. Hierfür habe ich die vollen 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt.
Wegen meiner erneuten Schwangerschaft, ET 15.01.2020, habe ich die Elternzeit vom ersten Kind nun vorerst beendet und zwar am Tag vor Beginn Mutterschutz für das 2.Kind,
um den vollen Anteil des Mutterschutzgeld-Anteils vom AG zu erhalten.
Nun meine Frage:
Falls ich nach dem Mutterschutz des 2.Kindes zu erst die verbleibende Elternzeit für das erste Kind noch "aufbrauchen" will, hätte dies Einfluss auf die Beantragung des Elterngeldes für das 2.Kind?
Das Vorgehen, zu erste die Elternzeit des ersten Kindes vollkommen auszuschöpfen und dann erst die Elternzeit fürs zweite Kind zu nehmen, wurde mir vom Betriebsratsmitglied meines AG vorgeschlagen.
Oder macht es für die Elterngeldstelle keinen Unterschied ob ich das Elterngeld für Kind 2 innerhalb der restlichen Elternzeit von Kind 1 beantrage?
Besten Dank für eine Antwort.
von
Kristina_R
am 28.10.2019, 15:58
Antwort auf:
Beeinflusst Elternzeit Kind 1 das Elterngeld von Kind 2?
Hallo,
üblicherweise nimmt man erst die EZ von K2 (mind 2 Jahre) und hängt dann die EZ von K1 dran. Im Gesetz, § 1 BEEG steht es nicht deutlich, der Gesetzgeber geht aber davon aus. Das erkennt man beim Geschwisterbonus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Beeinflusst Elternzeit Kind 1 das Elterngeld von Kind 2?
Enehmen.EG bekommst du max. bis zum 14.Lebensmonat des Kd.. Das bedeutet, wenn du dieses nicht direkt beziehst, so ist es futsch, außer der KV bezieht es.
Wenn du EG beziehen möchtest, dann musst du direkt für das 2.Kind 1-2 Jahre EZ nehmen und im Anschluss daran die Verbliebene vom 1.Kd..
EZ kannst du bis zum 8.Geb. des jeweiligen Kindes nehmen. In deinem Fall kannst du bsp. erst 2 Jahre EZ fürs 2 Kd. nehmen, dann die Verbliebene vom 1.Kd. und im Anschluss noch das übrige Jahr vom 3 Kd.. So verlierst du keine EZ und vorallem kein EG.
EZ vom 1. und 2. Kd. zeitgleich nehmen ist möglich, macht aber keinen Sinn, weil du dadurch EZ verlierst. Denn in einer EZ bist du zu Hause oder arbeitest TZ und dafür musst du die nicht doppelt nehmen.
Ich denke, dass du EG fürs 1.Kd. nur für 1 Jahr genommen hast. Falls EG plus, dann lass dir dieses mit Beendigung der EZ als Einmalzahlung auszahlen. Zwar gibt es auch EG ohne EZ, aber EG von einem Kind wird in die Berechnung des EG fürs 2.Kd. mit einbezogen und das verringert sich dadurch. Ist es dann bereits komplett ausgezahlt ist das nicht der Fall.
von
Ani123
am 29.10.2019, 00:23
Antwort auf:
Beeinflusst Elternzeit Kind 1 das Elterngeld von Kind 2?
Wielange bekommst du Elterngeld?
Ja zum neuen Mutterschutz kannst du die erste ez beenden. Nach Geburt meldest du erst 2 Jahre ez für Kind 2 und dann die restliche von Kind 1
Mitglied inaktiv - 29.10.2019, 12:58