Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beeinflusst Elternzeit Kind 1 das Elterngeld von Kind 2?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beeinflusst Elternzeit Kind 1 das Elterngeld von Kind 2?

Kristina_R

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind wurde am 16.04.2018 geboren. Hierfür habe ich die vollen 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Wegen meiner erneuten Schwangerschaft, ET 15.01.2020, habe ich die Elternzeit vom ersten Kind nun vorerst beendet und zwar am Tag vor Beginn Mutterschutz für das 2.Kind, um den vollen Anteil des Mutterschutzgeld-Anteils vom AG zu erhalten. Nun meine Frage: Falls ich nach dem Mutterschutz des 2.Kindes zu erst die verbleibende Elternzeit für das erste Kind noch "aufbrauchen" will, hätte dies Einfluss auf die Beantragung des Elterngeldes für das 2.Kind? Das Vorgehen, zu erste die Elternzeit des ersten Kindes vollkommen auszuschöpfen und dann erst die Elternzeit fürs zweite Kind zu nehmen, wurde mir vom Betriebsratsmitglied meines AG vorgeschlagen. Oder macht es für die Elterngeldstelle keinen Unterschied ob ich das Elterngeld für Kind 2 innerhalb der restlichen Elternzeit von Kind 1 beantrage? Besten Dank für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, üblicherweise nimmt man erst die EZ von K2 (mind 2 Jahre) und hängt dann die EZ von K1 dran. Im Gesetz, § 1 BEEG steht es nicht deutlich, der Gesetzgeber geht aber davon aus. Das erkennt man beim Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Enehmen.EG bekommst du max. bis zum 14.Lebensmonat des Kd.. Das bedeutet, wenn du dieses nicht direkt beziehst, so ist es futsch, außer der KV bezieht es. Wenn du EG beziehen möchtest, dann musst du direkt für das 2.Kind 1-2 Jahre EZ nehmen und im Anschluss daran die Verbliebene vom 1.Kd.. EZ kannst du bis zum 8.Geb. des jeweiligen Kindes nehmen. In deinem Fall kannst du bsp. erst 2 Jahre EZ fürs 2 Kd. nehmen, dann die Verbliebene vom 1.Kd. und im Anschluss noch das übrige Jahr vom 3 Kd.. So verlierst du keine EZ und vorallem kein EG. EZ vom 1. und 2. Kd. zeitgleich nehmen ist möglich, macht aber keinen Sinn, weil du dadurch EZ verlierst. Denn in einer EZ bist du zu Hause oder arbeitest TZ und dafür musst du die nicht doppelt nehmen. Ich denke, dass du EG fürs 1.Kd. nur für 1 Jahr genommen hast. Falls EG plus, dann lass dir dieses mit Beendigung der EZ als Einmalzahlung auszahlen. Zwar gibt es auch EG ohne EZ, aber EG von einem Kind wird in die Berechnung des EG fürs 2.Kd. mit einbezogen und das verringert sich dadurch. Ist es dann bereits komplett ausgezahlt ist das nicht der Fall.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wielange bekommst du Elterngeld? Ja zum neuen Mutterschutz kannst du die erste ez beenden. Nach Geburt meldest du erst 2 Jahre ez für Kind 2 und dann die restliche von Kind 1


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße