terrababe
Sehr geehrte Frau Bader, der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 27.05.11. Im Anschluss an den Mutterschutz möchte ich komplett in Elternzeit gehen und ab dem 01.03.12 wieder arbeiten. Ich möchte zunächst ca. 3 Monate in Teilzeit arbeiten bevor ich wieder voll arbeite. Wie muss ich das beantragen? Muss ich Elternzeit bis zum 1.6.12 beantragen und dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich ab dem 1.3. in TZ arbeiten möchte oder beantrage ich die Elternzeit nur bis zum 1.3.12 und vereinbare die TZ mit dem AG separat? Kann ich die Elternzeit auch innerhalb der ersten 2 Jahre nachträglich verlängern oder verkürzen? Besten Dank
Hallo, das geht nur mit Zustimmung des AG Liebe Grüsse, NB
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