Klarabella
Sehr geehrte Frau Bader,
die Elternzeit meiner 1. Tochter läuft am 20.01.2019 aus.
Ich bin nun mit meinem 2. Kind schwanger, welches voraussichtlich am 12.04.2019 das Licht der Welt erblickt.
Mein AG kann mich aus betrieblichenGründen nicht in meinen alten Job (Außendienst) übernehmen und ging davon aus, dass ich aus freien Stücken meinen Vertrag kündige. Dies hatte ich jedoch nicht vor.
Daraufhin bekam ich eine Stelle im Innendienst in der Zentrale in österreich angeboten (ich wohne im süden von deutschland)! Ist das haltbar??
Mein AG weiß noch nichts von der 2. SS, da ich noch einen Test abwarten möchte und das Ergebnis sowie die ersten 12 Wochen abwarten möchte.
Nun könnte ich natürlich - wenn alles okay ist
- ihn üner die 2. SS informieren und müsste die Zeit zwiachen dem 21.01.19 und 12.03.19 ( dann Mutterschutz) ‚antreten‘ (auch hier in Österreich).....
Wie sehen sie diesen Fall?
Was würden sie mir raten?
Ich verfüge auch über einen Rechtsschutz, den ich noch nicht kontaktiert habe!
Vielen da k im voraus für ihre Einschätzung!
Mit freundlichen Grüßen
Klarabella
Hallo, entscheidend ist die Frage, was im Vertrag steht. Zum Bereich und auch zum Einsatzort. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du noch hast. du erhälst im mutterschutz des neuen kindes das, was du vorher gearbeitet hast. also wenn du nur teilzeit arbeiten kannst nach elternzeit 1 bis mutterschutz 2 ist es weniger, als wenn du jetzt deine elternzeit verlängerst (geht aber nur ohne zustimmung wenn du schon zwei jahre am stück hattest) und auf einen tag vor dem neuen mutterschutz wieder vorzeitig beendest. wenn du keine elternzeit mehr hast, ist schwierig. WAS steht als arbeitsort in deinem vertrag? DAS ist ausschlaggebend...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ganz aktuelles, heißes Pflaster ist ja die Verkürzung der Elternzeit des 1. Kindes wegen eines 2. Kindes... Genau dies ist bei uns der Fall. O. kam im März 2011 zur Welt - N. wird Ende Februar ca. geboren. Ich habe nur ganz nebenbei und zufällig von der Änderung des § 16 Abs. 3 BEEG gehört und mich dann versucht, schlau zu m ...
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren. Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des er ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit