Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beantragung Elternezit 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beantragung Elternezit 2. Kind

Klarabella

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Sehr geehrte Frau Bader, die Elternzeit meiner 1. Tochter läuft am 20.01.2019 aus. Ich bin nun mit meinem 2. Kind schwanger, welches voraussichtlich am 12.04.2019 das Licht der Welt erblickt. Mein AG kann mich aus betrieblichenGründen nicht in meinen alten Job (Außendienst) übernehmen und ging davon aus, dass ich aus freien Stücken meinen Vertrag kündige. Dies hatte ich jedoch nicht vor. Daraufhin bekam ich eine Stelle im Innendienst in der Zentrale in österreich angeboten (ich wohne im süden von deutschland)! Ist das haltbar?? Mein AG weiß noch nichts von der 2. SS, da ich noch einen Test abwarten möchte und das Ergebnis sowie die ersten 12 Wochen abwarten möchte. Nun könnte ich natürlich - wenn alles okay ist - ihn üner die 2. SS informieren und müsste die Zeit zwiachen dem 21.01.19 und 12.03.19 ( dann Mutterschutz) ‚antreten‘ (auch hier in Österreich)..... Wie sehen sie diesen Fall? Was würden sie mir raten? Ich verfüge auch über einen Rechtsschutz, den ich noch nicht kontaktiert habe! Vielen da k im voraus für ihre Einschätzung! Mit freundlichen Grüßen Klarabella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist die Frage, was im Vertrag steht. Zum Bereich und auch zum Einsatzort. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn du noch hast. du erhälst im mutterschutz des neuen kindes das, was du vorher gearbeitet hast. also wenn du nur teilzeit arbeiten kannst nach elternzeit 1 bis mutterschutz 2 ist es weniger, als wenn du jetzt deine elternzeit verlängerst (geht aber nur ohne zustimmung wenn du schon zwei jahre am stück hattest) und auf einen tag vor dem neuen mutterschutz wieder vorzeitig beendest. wenn du keine elternzeit mehr hast, ist schwierig. WAS steht als arbeitsort in deinem vertrag? DAS ist ausschlaggebend...


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