Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beantragung der neuen Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beantragung der neuen Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis April 2008 in Elternzeit. Vor vier Wochen wurde unser zweiter Sohn geboren. Wie beantrage ich die neue Elternzeit? Ab Ende des Mutterschutzes bis zum 3. Geburtstag meines Jüngsten oder ab Ende der ersten Elternzeit? Verfällt die nicht "genutzte" Zeit? Vielen Dank und einen schönen Tag Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen, folgende Situation : Kind ist 16 Monate alt, meine Frau ist seit Geburt in Elternzeit. Wir haben das Elterngeld auf 24 Monate gestreckt. Nun ist meine Frage, ob ich als Vater auch noch nachträglich 2 Monate Elternzeit beantragen kann ? Welche Auswirkungen hat das auf das Elterngeld meiner Frau ? Danke und Gruß

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die er sich halten muss (auch gegenüber de ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 05.04.2018 geboren. Ich habe Elternzeit und Basis-Elterngeld für ein Jahr beantragt und erhalten (bis 04/2019). Mein Mann hat dies bisher nicht getan. Nun meine Fragen: 1)Ist es möglich, dass mein Mann nachträglich noch Elternzeit beantragt (geplant ist mind. 1 Jahr)? 2)Gibt es eine Frist an die e ...

Hallo Frau Bader, ich bin Mutter von zwei Kinder geboren 2013 und 2015. Für Kind Nummer 1 (2013) habe ich zwei Jahre elternzeit beim AG beantragt.Kind Nummer 2 (2015)kam während der elternzeit von Kind Nummer 1. Für kind Nummer zwei hatte ich ebenfalls zwei Jahre elternzeit beantragt und nach Ablauf der zwei Jahre um ein Jahr verlängert. Mein Mann ...

Liebe Fr. Bader, mein Ehemann hat vor 2 Wochen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Bis 28.2.20 soll er noch für Entgelt arbeiten und wird danach bis 30.4.20 bei vollem Lohn freigestellt. Ende Oktober 19 wird unser Kind zur Welt kommen. Am liebsten würde mein Mann im Dez 19 und Jan 20 in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Is ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind ist am 02.08.20 auf die Welt gekommen. Der Vater würde gerne nunmehr für den 2. Lebensmonat (02.09 - 01.10.) Elternzeit nehmen. Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit eigentlich beim Chef angemeldet werden. Diese Frist kann allerdings nicht mehr eingehalten werden. Nach Rücksprache mit dem Chef geht die ...

Liebe Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe schriftlich bei meinem AG ab September Teilzeit in Elternzeit beantragt (Ende der beantragten Elternzeit 2 Jahre im März 2022) - dieser Antrag wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Ich erwäge nun mich ab September (die Betreuung meiner Tochter ist sichergestellt) beim Arbeit ...

Hallo, ich habe eine Frage zur Beantragung des Elterngeldes sowie Elternzeit. Erwarteter Entbindungstermin 07.12.21. Mein Mutterschutzgeld und Aufstockung durch den Arbeitgeber ist größer als das Elterngeld. Dieses sollte mir theoretisch bis 8 Wochen nach Entbindung, d.h. bis zum 31.01.22 gewährt werden. Hintergrund meiner Frage ist folgen ...

Liebe Frau Bader, ich bin derzeit sehr verunsichert, wie wir uns ambesten verhalten sollten und hoffe dass sie mir eventuell ein wenig weiterhelfen können. Meine Elternzeit endet nach 18 Monaten Mitte Mai 2022 und ich gehe erstmal wieder Vollzeit arbeiten, nahtlos daran anschließend ist geplant, dass mein Mann in Elternzeit geht (für 4 Monate ...

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode ...