Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte gerne direkt im Anschluß an den Mutterschutz die Elternzeit beantragen. Nach 1 1/2 Jahren würde ich dann gerne wieder für 3 ganze Tage in der Woche in meinen alten Beruf zurück. Leider ist es meinem Arbeitgeber (öffentl. Dienst) zu uneffektiv Halbtagsstellen zu besetzen und hat mir schon jetzt ziemlich deutlich gesagt, dass ich nur Vollzeit zurückkommen könnte. Meine Frage: da man ja während der Elternzeit ein Recht auf Teilzeitarbeit hat, ist es dann besser, wenn ich in dem schriftlichen Antrag auf Elternzeit die Elternzeit bis zum 28.02.07 beantrage und dann mal sehe, ob ich halbe Tage kommen kann oder macht es mehr Sinn die Elternzeit für die vollen drei Jahre zu beantragen und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass man ab dem 28.02.07 bis zum Ende der Elternzeit für drei Tage die Woche zurück kommen möchte? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sandra
Hallo, sind Sie denn Beamter? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nein, ich bin Angestellte im öffentl. Dienst und keine Beamtin. Mein AG ist die Sparkasse. Freundliche Grüße, Sandra
Mitglied inaktiv
Hier also nochmal meine Frage: Betreff: Beantragung der Elternzeit Hallo, ich möchte gerne direkt im Anschluß an den Mutterschutz die Elternzeit beantragen. Nach 1 1/2 Jahren würde ich dann gerne wieder für 3 ganze Tage in der Woche in meinen alten Beruf zurück. Leider ist es meinem Arbeitgeber (öffentl. Dienst) zu uneffektiv Halbtagsstellen zu besetzen und hat mir schon jetzt ziemlich deutlich gesagt, dass ich nur Vollzeit zurückkommen könnte. Meine Frage: da man ja während der Elternzeit ein Recht auf Teilzeitarbeit hat, ist es dann besser, wenn ich in dem schriftlichen Antrag auf Elternzeit die Elternzeit bis zum 28.02.07 beantrage und dann mal sehe, ob ich halbe Tage kommen kann oder macht es mehr Sinn die Elternzeit für die vollen drei Jahre zu beantragen und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass man ab dem 28.02.07 bis zum Ende der Elternzeit für drei Tage die Woche zurück kommen möchte? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sandra P.S.: Ich bin Angestellte im öffentl. Dienst und keine Beamtin... Ich hoffe, das es jetzt klappt. Schließlich sind ja alle guten Dinge drei ;-)... Vielen Dank.
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