Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin im Beamtenverhältnis (auf lebenszeit) und in der 23. Schwangerschaftswoche. Mein Arzt bei mir eine Symphysenlockrung festgestellt und mich diesbezüglich auch schon für 2 Wochen krankgeschrieben. Nun habe ich versucht wieder zu arbeiten und festgestellt, dass ich zu starke Schmerzen beim Arbeiten habe. Nun hat mein Arzt vor mir ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz zu erteilen. Hierzu habe ich jedoch noch Fragen: 1. Kann mein Arzt mir überhaupt ein Beschäftigungsverbot für so lange Zeit ausstellen (11 Wochen)? 2. Wie sieht es bei Beamten mit Lohnfortzahlung aus? Bekomme ich für diese 11 Wochen meine normalen Bezüge? 3. Kann ich, wenn es mir zwischendrin wieder besser geht, zeitbegrenzt wieder arbeiten gehen? 4. Ist es möglich z.B. zu meinen Eltern zu fahren und mich von denen "umsorgen" zu lassen? Vielen Dank vorerst! S. Müller
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1) Ja 2) Ja 3) Nein, aber das BV kann aufgehoben werden oder in ein Stunden-BV umgewandelt werden (üblicherweise werden Symphysenbeschwerden allerdings nicht wirklich besser) 4) Ja. Wenn du das BV erhältst, weil du zB nicht so kange stehen kannst, kannst natürlich alles tun, außer du stehst dabei lang. Gruß Sabine
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