Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Basis elterngeld für meinen freund für die lebensmonate 1,2,14 bei getrennten wo

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Basis elterngeld für meinen freund für die lebensmonate 1,2,14 bei getrennten wo

Mamilslnk

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Mein freund lebt bei mir, schläft hier auch, hat seinen gemeldeten wohnsitz aber woanders, kann er trotzdem für die lebensmonate 1,2 und 14 basiselterngeld bekommen, da er bei uns zu hause bleiben möchte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er bei Ihnen lebt, muss er sich ummelden. Das ist sonst eine Ordnungswidrigkeit. Liebe Grüße NB


Tina_33

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Er kann seinen Wohnsitz eigentlich nur da haben, wo er auch lebt - insofern sollte er sich bei dir melden.


Mamilslnk

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Wollten später gemeinsam zusammen ziehen, er sucht grad ein haus, deshalb, wollten jetzt nicht mehrmals ummelden, wenn wir das so mitreinschreiben geht das?


Mitglied inaktiv

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Das Problem wird einfach sein das er und das Kind gemeinsam in einem Haushalt gemeldet sein müssen. Ansonsten hat er kein Recht auf EZ. Und ohne EZ auch kein EG wenn er normalerweise mehr wie 30 Std arbeitet. Wenn ihr sucht, dann soll er in die Puschen kommen und die beiden Monate 13 und 14 dann nehmen - bis dahin solltet ihr ja was gefunden haben. Dann kann er die beiden Monate immer noch der EH-Kasse melden - sofern du dir die nicht wegen Alleinerziehenden-Status gesichert hast. So oder so, koscher ist das ganze nicht. Du bist nicht Alleinerziehend wenn da die ganze Zeit eine andere erwachsene Person bei dir im Haushalt ist. Ob das der Vater vom Kind ist oder nicht spielt da keine Rolle. Fliegt das ganze auf, hat er Stress wegen Meldegesetz und du wegen Steuerhinterziehung und evtl Sozialbetrug wegen Geldern die du normalerweise nicht bekommen hättest - falls Hartz4, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, verlängertes EG oder sonstiges bezogen wird. Falls nicht, muss du da nichts befürchten. Aber viele meinen Alleinerziehend wäre man dann schon wenn man nicht mit dem Vater des Kindes zusammen wohnt - das stimmt aber nicht. Alleinerziehend ist man dann, wenn man wirklich ALLEINE, sprich ohne irgendeine andere erwachsene Person und den minderjährigen Kindern zusammen lebt. Ach ja, dir ist klar das wenn er im ersten Monat auch daheim bleibt, ihr dann 2 Monate gleichzeitig verbraucht, sprich dir dann nicht 12 Monate ab Geburt bleiben (2 Mutterschafts + 10 EG), sondern nur noch 11 Monate?


Mamilslnk

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Ja das mir dann weniger bleibt weis ich, das ist alles kein Problem, und geld vom staat haben wir auch keins, melde mich auch nicht alleinerziehend, es ging nur darum, ob es möglich ist ohne dass er sich jetzt schon ummelden muss, er für die ersten beiden monate EG bekommt wenn er bei uns ist.


Mamilslnk

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Reicht es dann wenn er seinen zweitwohnsitz bei uns meldet?


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